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Mobilitätsgarantie | Audi Deutschland
Audi Mobilitätsgarantie

Audi Mobilitätsgarantie

Mit Auslieferung Ihres Audi Neufahrzeugs erwerben Sie die umfangreiche Audi Mobilitätsgarantie, die sich mit jeder bei einem Audi Servicepartner durchgeführten Inspektion oder jedem Ölwechsel-Service (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) erneuert.

  • Der verkaufende Audi Händler* gibt für jedes Audi Neufahrzeug eine umfangreiche Audi Mobilitätsgarantie, die ab Auslieferung bis zur ersten fälligen Inspektion oder erstem Ölwechsel-Service gilt. Sofern Sie Ihr Neufahrzeug direkt von der AUDI AG erwerben, gibt die AUDI AG, Auto-Union-Straße 1, 85057 Ingolstadt, ab Auslieferung bis zur ersten fälligen Inspektion oder erstem fälligen Ölwechsel-Service die Audi Mobilitätsgarantie.

    Ein Audi Servicepartner* erneuert bzw. verlängert die Audi Mobilitätsgarantie jeweils bis zur nächsten Inspektion oder Ölwechsel-Service, wenn Sie die fällige Inspektion oder Ölwechsel-Service (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) bei ihm durchführen lassen. Mit den Service-Kosten sind die Kosten für das Leistungspaket der Audi Mobilitätsgarantie abgegolten. Wenn die Mobilitätsgarantie aufgrund einer nicht bei einem Audi Servicepartner durchgeführten Inspektion oder Ölwechsel-Service erloschen ist, kann diese neu erworben werden, wenn eine Inspektion inklusive eines Ölwechsel-Service bei einem Audi Servicepartner durchgeführt wird.

    Die umfangreiche Audi Mobilitätsgarantie gewährt Ihnen folgende Leistungen:

    Wenn Ihr Fahrzeug infolge eines technischen Defekts liegen bleibt* (nachfolgend auch Panne / Pannenfall genannt), haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Audi Mobilitätsgarantie im Pannenfall (Ziffer I.), soweit deren jeweilige Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die Audi Mobilitätsgarantie bietet verbrieften Schutz und Mobilität im Gültigkeitsbereich. Der Gültigkeitsbereich der Audi Mobilitätsgarantie umfasst die Länder:

  • > Belgien
    > Bosnien und Herzegowina
    > Bulgarien
    > Dänemark
    > Deutschland
    > Estland
    > Finnland
    > Frankreich
    > Griechenland
    > Ver. Königreich Großbritannien und Nordirland
    > Irland

  • > Italien
    > Kanarische Inseln
    > Kroatien
    > Lettland
    > Litauen
    > Luxemburg
    > Nordmazedonien
    > Niederlande
    > Norwegen
    > Österreich
    > Polen

  • > Portugal
    > Rumänien
    > Schweden
    > Schweiz
    > Serbien / Montenegro
    > Slowakische Republik
    > Slowenien
    > Spanien
    > Tschechien
    > Ungarn

Vorgehensweise im Pannenfall

Vorgehensweise im Pannenfall

Um in einem Pannenfall Hilfeleistungen im Rahmen der Audi Mobilitätgarantie anzufordern, wenden Sie sich direkt an die Audi Hilfe Notdienstzentrale.

  • Im Inland gebührenfrei unter: 0800 AUDIHILFE (0800 283444533)
  • Im Ausland unter: 00800 AUDIHILFE* (00800 283444533*), oder 0049 841 8948555*
  • Alternativ können Sie sich natürlich auch direkt an einen Audi Partner wenden.

*Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Tarif bei Ihrem Telefonanbieter. Bei Anrufen aus dem Ausland können Roaming-Gebühren anfallen.

  • Ausgeschlossen sind Pannen, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind (vgl. Ziffer II. 1).

    Dokumentiert wird Ihr Anspruch auf die Audi Mobilitätsgarantie im Serviceplan bei jeder durch einen Audi Servicepartner durchgeführten Inspektion oder jedem Ölwechsel-Service (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt).

    Die dem Garantienehmer durch die Audi Mobilitätsgarantie eingeräumten Rechte gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Durch die Audi Mobilitätsgarantie werden die unentgeltlichen gesetzlichen Rechte des Garantienehmers als Käufer des Fahrzeugs bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen den Hersteller des Fahrzeugs nicht eingeschränkt.

    Die Audi Mobilitätsgarantie gilt nicht für kostenlose und kostenpflichtige digitale Dienste und Services, die über die AUDI AG nachträglich über digitale Schnittstellen aktiviert werden können.

Leistungspaket im Pannenfall

I. Leistungen im Pannenfall

  • Die Audi Mobilitätsgarantie gilt für alle Audi Fahrzeuge im oben beschriebenen Geltungsbereich – ob unterwegs oder direkt vor Ihrer Haustür – bis zur Fälligkeit der nächsten Inspektion oder des nächsten Ölwechsel-Services (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) entsprechend Ihres Serviceplans.

    Im Falle einer Panne infolge eines technischen Defekts des Fahrzeugs werden folgende Leistungen im Rahmen einer gültigen Audi Mobilitätsgarantie vom Audi Partner erbracht:
  • 1. Pannenhilfe vor Ort:

    Bei kleinen Instandsetzungen vor Ort durch den nächstgelegenen Audi Partner, die zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft führen, werden Kosten bis 300,00 € (zzgl. MwSt.) erstattet. Darin enthalten sind Arbeitsaufwand, sowie An- und Abfahrt des helfenden Audi Partners maximal bis zu diesem Betrag.

    Darüber hinausgehende Kosten, sowie Materialkosten insgesamt sind durch den Kunden zu bezahlen.

    Zusätzlich bietet die Audi Mobilitätsgarantie Hilfe bei kleinen - nicht durch technische Defekte verursachten - Problemen, wie

    > Starthilfe bei leerer Batterie
    > Ergänzen von Flüssigkeiten bei Öl- und Kühlmittelmangel
    > Auffüllen bei Kraftstoffmangel (max. 5 Liter)
    > Montage von vorhandenem Notrad bzw. Verwendung des Reifenreparatursets bei einem Reifenschaden

    Weiterführende Leistungen der Audi Mobilitätsgarantie in diesen Fällen (z.B. Hotelbuchung) können durch den helfenden Audi Partner bzw. die Audi Notdienstzentrale vermittelt werden, sind jedoch durch den Kunden zu bezahlen.

  • 2. Abschleppdienst:

    Kann der technische Defekt vor Ort nicht behoben werden, wird Ihr Audi-Fahrzeug bis zum nächstgelegenen Audi Servicepartner abgeschleppt.

  • 3. Zusatzleistungen nach Abschleppen:

    Wurde das Audi Fahrzeug des Kunden aufgrund eines technischen Defekts abgeschleppt, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Maßnahmen zur Mobilerhaltung durch den Audi Servicepartner. Die konkreten Maßnahmen zur Mobilerhaltung wählt der Audi Servicepartner nach Ziffer 3 nach freiem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der jeweiligen Maßnahme. Ein Anspruch auf eine konkrete Leistung zur Mobilerhaltung hat der Kunde erst nach Auswahl dieser Maßnahme durch den Audi Servicepartner.

  • 3.1 Hotelübernachtung:

    Hotelkosten für Fahrer und sämtliche Mitfahrer werden für die Dauer der notwendigen Reparatur beim helfenden Audi Servicepartner, maximal jedoch bis zu 5 Nächte inklusive Frühstück, übernommen. Zusätzliche Hotelkosten für z.B. Verpflegung oder Minibar werden nicht übernommen.

  • 3.2. Mobilerhaltung:

    3.2.1 Ersatzwagen
    Wird für die Mobilerhaltung ein Ersatzwagen (Mietwagen) benötigt, stellt der helfende Audi Servicepartner diesen für die Dauer der notwendigen Reparatur, maximal jedoch für 7 Tage (5 Werktage + Wochenende) ohne Kilometerbegrenzung zur Verfügung.
    Der Ersatzwagen bestimmt sich nach Verfügbarkeit beim helfenden Audi Servicepartner. Bei Inanspruchnahme eines Ersatzwagens durch den Kunden hat der Kunde keinen weiteren Anspruch auf Mobilerhaltung gemäß Ziffer 3.2.2 und 3.2.3.

    3.2.2. Mobilerhaltung vor Ort mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    Wird kein Ersatzwagen vom helfenden Audi Servicepartner nach Abwägung gemäß der Ziffer 3 gestellt oder vom Kunden gewünscht, kann alternativ die Mobilerhaltung mit Taxi, Bus oder Bahn erfolgen. Die Audi Mobilitätsgarantie deckt hierfür unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege Kosten bis insgesamt 80,00 € (zzgl. MwSt.) ab. Die Mobilerhaltung gemäß dieser Ziffer ist bei Bedarf kombinierbar mit der Mobilerhaltung gemäß der Ziffer 3.2.3.

    3.2.3. Weiterreise oder Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    Wird kein Ersatzwagen vom helfenden Audi Servicepartner nach Abwägung gemäß der Ziffer 3 gestellt oder vom Kunden gewünscht, kann die Weiterreise bis zum ursprünglich geplanten Ziel bzw. die Heimreise zum Wohnort mit Flugzeug, Bahn oder Taxi fortgeführt werden. Hierfür sind unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege Kosten bis insgesamt 450,00 € (zzgl. MwSt.) pro mitreisende Person über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt. Die Mobilerhaltung gemäß dieser Ziffer ist bei Bedarf kombinierbar mit der Mobilerhaltung gemäß der Ziffer 3.2.2.

  • 3.3. Fahrzeugrückführung:

    Für die Fahrzeugrückführung des reparierten Fahrzeuges sorgt der helfende Audi Servicepartner.

    Bei einer Panne im Ausland erhält die Audi Notdienstzentrale eine Information aus dem Pannenland, sobald das Fahrzeug instandgesetzt wurde. Daraufhin organisiert die Audi Notdienstzentrale in Abstimmung mit dem Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat, die Fahrzeugrückführung nach Deutschland. Die Fahrzeugrückführung aus dem Ausland erfolgt zu dem Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat. Die Kosten hierfür sind über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt.

    Bei einer Fahrzeugrückführung des reparierten Audi in Eigenregie erfolgt unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege eine maximale Rückerstattung von 500,00€ (zzgl. MwSt.) durch den Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat. Erstattbare Kosten in diesem Fall sind Fahrtkosten für die Anreise zum Standort des Pannenfahrzeuges. Nicht erstattet werden mittelbare Kosten wie z.B. Verdienstausfall, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten.

  • 3.4. Ersatzteilbeschaffung:

    Bei Bedarf unterstützt die Audi Notdienstzentrale auch bei der Ersatzteilbeschaffung. Falls notwendig, werden benötigte Ersatzteile im Rahmen der Audi Mobilitätsgarantie aus Deutschland zum helfenden Audi Servicepartner im Ausland versendet. Kosten für Zoll, Luftfracht, Paketdienst und Expressversand werden von der Audi Mobilitätsgarantie übernommen. Die Kosten für das Ersatzteil trägt der Kunde.

  • 3.5. Nebenkosten (Telefon, Parkgebühr):

    Nebenkosten, welche im Rahmen der Panne entstehen, werden unter Vorlage der dazugehörigen Rechnungsbelege bis zu einer Höhe von maximal 30,00 € (zzgl. MwSt.) durch den Audi Servicepartner, der den letzten Service durchgeführt hat, erstattet.

Ausschlüsse

II. Ausschlüsse

  • 1. Umstände, bei denen keine Panne / Pannenfall vorliegt oder bei denen die Leistungen im Pannenfall ausgeschlossen sind:

    > Schäden, die auf Unfälle oder sonstige äußere Einwirkungen (z. B. Diebstahl, Steinschlag, Vandalismus, Marderschaden) oder mangelnde Pflege und unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
    > Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, des Fahrers oder eines Mitfahrers entstanden sind.
    > Schäden, die im Zusammenhang mit Trunkenheit, Drogenkonsum oder Arzneimittelmissbrauch durch den Fahrer oder eines Mitfahrers entstanden sind.
    > Schäden, die durch Veränderungen am Fahrzeug oder den Einbau von Fahrzeugteilen verursacht wurden, die die AUDI AG nicht genehmigt hat.
    > Schäden durch unsachgemäße Instandsetzung, z.B. wenn die Reparaturvorgaben der AUDI AG nicht eingehalten wurden.
    > Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Reparaturempfehlungen eines Audi Servicepartners nicht befolgt wurden (Nachweispflicht ggf. durch Rechnungen).
    > Schäden, die durch die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnlichen Ereignissen entstanden sind.
    > Schäden, die durch Mängel entstanden sind, die dem Kunden bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich bei einem Fachbetrieb zur Beseitigung in Auftrag gegeben worden sind.
    > Schäden oder Einschränkung der Mobilität, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, Unwetter, Katastrophen oder andere Fälle höherer Gewalt entstanden sind.

  • 2. Nicht abgedeckte Kosten:

    Durch die Audi Mobilitätsgarantie sind alle Kosten oder Verluste, die als direkte oder indirekte Folge der Panne resultieren, nicht abgedeckt (z.B. Verdienstausfall, Stornokosten, Ausfall von Veranstaltungen und Tickets (Ticketverfall)).

    Kosten, die für den Kunden auch unter Normalumständen angefallen wären (z.B. Treibstoff, Mautgebühren), sind ebenfalls von der Audi Mobilitätsgarantie ausgeschlossen.

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