Individuelle Lösungen für Sonderabnehmer
Fahrschule
Fahrhilfen
Einsatzfahrzeuge
Sicher und schnell zum Einsatz – Ihr Audi bringen Sie immer zum Einsatzort - zuverlässig, sicher und schnell. Unsere Notarzteinsatzfahrzeuge und Kommandowagen bieten viel Raum für Besatzung und Ausrüstung. Zusätzliche Spezialutensilien bringen Sie mühelos unter. Variable Bodeneinheiten von Fachausrüstern sowie ergonomisch angeordnete Bedienelemente sichern schnellen Zugriff auch dann, wenn jede Sekunde zählt.
Ansprechpartner
Stephanie Adrian: Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
Tobias Schrank: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Als Notarzteinsatzfahrzeug und Kommandowagen erhältlich
- Audi Q4 e-tron, Audi Q5
Als verdecktes Einsatzfahrzeug erhältlich
- Audi A3*, Audi A6, Audi A6 e-tron*
- Audi Q2*, Audi Q3, Audi Q4 e-tron, Audi Q5, Audi SQ5, Audi Q6 e-tron, Audi Q7, Audi Q8*
Zusatzinformationen für Rettungskräfte zur patientengerechten Rettung
Behörden
Verbände
Verbands- und Kammermitglieder
Berufsständische Verbände
Sie sind selbstständiger Unternehmer und Mitglied eines berufsständischen Vereines? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich mit mit einem Mitgliedsausweis und einem Berechtigungsschreiben folgender Verbände unsere Sonderkonditionen zu sichern:
- BingK - Bundesingenieurkammer e.V.
- DBV - Deutscher Bauernverband e.V.
- DMB - Deutscher Mittelstands-Bund e.V.
- MR - Bundesverband der Maschinenringe e.V.
Wenn die Kriterien nicht zutreffen, finden Sie passende Informationen und Angebote unter Businesskunden.
Berufsträger
Sie gehören zu den folgenden Berufsträgern, sind angestellt oder selbstständig und Mitglied der entsprechenden Kammer oder Berufsgenossenschaft? Auch dann haben Sie die Möglichkeit, sich unsere Sonderkonditionen zu sichern.
- Architekten
- Ärzte
- Notare
- Patentanwälte
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Ihr Anspruch ist unabhängig von einer eventuellen Verbandsmitgliedschaft Ihrer Kanzlei. Angestellte des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu den berechtigten Berufsgruppen.








