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Chemikalienverordnung | Audi Deutschland
Informationen gemäß Artikel 33

Informationen gemäß Artikel 33 EU-Chemikalienverordnung REACH

Der Audi Konzern bekennt sich konsequent zur Nachhaltigkeit. Bei der Produktion unserer Fahrzeuge setzen wir nur ausgewählte Chemikalien ein. Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt kann ausgeschlossen werden, solange unsere Produkte bestimmungsgemäß verwendet und Reparaturen, Wartung und Instandhaltung gemäß unseren Reparaturleitfäden durchgeführt werden. Über die sichere Verwendung Ihres Fahrzeuges informiert Sie das Bordbuch.

Gemäß Artikel 33 EU-Chemikalienverordnung REACH erhalten Sie von uns Informationen, welche der REACH-Kandidatenlistenstoffe (SVHC) in Ihrem Fahrzeug enthalten sein können. Dies erfolgt durch Eingabe Ihrer Fahrzeugindentifikationsnummer auf dieser Webseite.

Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten, wir helfen Ihnen weiter!