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Für Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
<p>Die Finanzbehörden gehen dann davon aus, dass ein Auto ein Firmenwagen ist, wenn er zum Betriebsvermögen eines Unternehmens bzw. des Unternehmers gehört. Davon ist auszugehen, wenn der Wagen mindestens zur Hälfte dienstlich genutzt wird. Das gilt auch für gemietete oder geleaste Dienstwagen. Wird der Wagen zu weniger als 50 Prozent dienstlich genutzt, gilt er als Privatfahrzeug. Damit erscheint er nicht in den Büchern des Unternehmens. Beruflich bedingte Kosten muss die steuerpflichtige Person anders geltend machen, zum Beispiel über die Entfernungspauschale oder über Kostennachweis.<br></p>
<p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;">Ob Gehaltsumwandlung oder Verzicht auf eine Gehaltserhöhung zugunsten eines Firmenwagens oder auch eine Kombination aus beiden Lösungen - sicher ist, dass Arbeitnehmer von allen drei Varianten profitieren. Gemeinsam mit der Volkswagen Leasing stehen Ihnen alle Optionen zur Verfügung.</span><br></p><p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;"><b>Firmenwagen statt Gehaltserhöhung</b><br>Der Arbeitnehmer erhält anstelle einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen. Die Kosten des Firmenwagenmodells entsprechen maximal denen der ursprünglichen Gehaltserhöhung.<br></span></p><p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;"><b style="font-weight: 700; text-align: start;">Firmenwagen durch Gehaltsumwandlung</b><br style="text-align: start;"><span style="text-align: start;">Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts zugunsten eines Firmenwagens. Der Gehaltsverzicht entspricht den Kosten des Firmenwagenmodells inkl. Full-Service Leasingrate und sonstigen Kosten.</span><br></span></p><p><span style="font-family: AudiTypeWide, sans-serif; text-align: center; background-color: rgb(255, 255, 255); display: inline !important;"><span style="text-align: start;"><b style="font-weight: 700; background-color: rgb(255, 255, 255);">Kombination</b><br style="background-color: rgb(255, 255, 255);"><span style="background-color: rgb(255, 255, 255);">Eine intelligente Verknüpfung aus beiden Modellen ist ebenfalls möglich. Wenn eine Gehaltserhöhung nicht ausreichen würde, kann der Restbetrag aus dem bisherigen Gehalt umgewandelt werden. Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers aus dem Nettogehalt für - beispielsweise Kraftstoffkosten - ist ebenfalls bei allen Modellen möglich.</span></span></span><br></p>
<p>Wenn Arbeitnehmer einen Dienstwagen statt einer Gehaltserhöhung oder durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt bekommen und den Dienstwagen für private Zwecke nutzen dürfen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil wird auch als Dienstwagenprivileg bezeichnet.<br></p>
<p>Kontaktieren Sie in dem Fall das Fuhrparkmanagement Ihres Arbeitgebers. Hier werden Ihre Fragen oder Anmerkungen rund um Firmenwagen bzw. Dienstwagen entgegengenommen.<br></p>