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Audi KurzZeitSchutz | Audi Deutschland
Frau lehnt sich an Audi Q4 e-tron

Audi KurzZeitSchutz


Die Kurzzeitversicherungen für alle Fälle

Ob Probefahrt, Automiete oder das Verleihen des eigenen Autos: Bestimmte Situationen treten nur gelegentlich auf. Einen jährlichen Beitrag dafür innerhalb der Kfz-Versicherung zu zahlen, lohnt sich daher in der Regel nicht. Mit dem KurzZeitSchutz* von Audi sichern Sie Ihr Fahrzeug flexibel für diese speziellen Gelegenheiten ab – ganz egal, um welche Automarke es sich handelt. Dabei können Sie diese Zusatzversicherungen auch kurzfristig abschließen. Erfahren Sie hier mehr über den Audi KurzZeitSchutz* als Vermittlungsangebot des Audi VersicherungsService.

Drittfahrer-Schutz
 

Drittfahrer-Schutz*

Für zusätzliche Fahrer.
Die Kfz-Versicherung auf einen bestimmten Fahrerkreis zu beschränken, senkt den Beitrag. Daher machen viele Versicherungsnehmer hiervon Gebrauch. Sie möchten Ihr Auto dennoch gelegentlich verleihen? Dies können Sie guten Gewissens tun: Denn auch bei nicht versicherten Fahrern zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung beziehungsweise Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung bei den entsprechenden Schäden. Allerdings werden dann in der Regel eine Vertragsstrafe sowie Beitragsnachforderungen fällig – und natürlich die Selbstbeteiligung. Hierfür kommt der Audi Drittfahrer-Schutz auf. Übrigens: Optional können Sie auch Rückstufungsschäden mitversichern.

Mietwagen-Schutz*

Bei Fahrzeugmiete.
Sie besitzen kein eigenes Auto, möchten aber gelegentlich eines mieten? Oder Sie brauchen hin und wieder einen größeren Wagen für Einkäufe und Transporte? Dann ist die Automiete für Sie praktisch und bequem. Aber im Schadenfall möglicherweise auch teuer: Denn trotz Vollkaskoversicherung können bei einem Unfall hohe Kosten auf Sie zukommen – durch die Selbstbeteiligung. Mit dem Audi Mietwagen-Schutz sichern Sie sich ab: Dieser übernimmt die Selbstbeteiligung im Schadenfall. Optional können Sie auch falsche Betankung, Verlust des Autoschlüssels und Servicegebühren mitversichern.

Mietwagen-Schutz
 
Probefahrten-Schutz
 

Probefahrten-Schutz*

Bei Autokauf und -verkauf.
Egal ob Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten oder selbst ein neues Auto auswählen: Eine Probefahrt ist in beiden Fällen üblich. Und beim Fahren eines unbekannten Wagens ist das Risiko eines Unfalls natürlich erhöht. Der Probefahrten-Schutz schützt Sie – ganz gleich, ob Sie der Halter oder der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs sind. So kommt die Kurzzeitversicherung beispielsweise für Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen auf, die Ihre Kfz-Versicherung bei einem Schaden durch einen fremden Fahrer von Ihnen verlangt. Und auch die Selbstbeteiligung, die ein Händler bei einem Unfall während der Probefahrt von Ihnen einfordern kann, wird vom Audi KurzZeitSchutz getragen.

Jungfahrer-Schutz*

Für Fahranfänger.
In Ihrer Autoversicherung ist festgelegt, wie alt die jüngsten Fahrer Ihres Fahrzeugs sein dürfen. Sind Fahranfänger – in der Regel sehen die Versicherer Fahrer bis zum 23. Lebensjahr als solche an – hier ausgeschlossen, ist die Versicherung meist wesentlich günstiger. Sie möchten Ihr Auto dennoch an einen jungen Fahrer verleihen oder sind selbst ein Fahranfänger, der einen Wagen leihen möchte? Dann ist der Audi Jungfahrer-Schutz der richtige Zusatzschutz für Sie. Er kommt im Schadenfall für Vertragsstrafen und Beitragsnachforderungen des Versicherers sowie die Selbstbeteiligung auf. Auch die Rückstufungskosten können Sie optional für drei Jahre mit absichern.

Jungfahrer-Schutz
 

Fragen & Antworten

Was genau ist der KurzZeitSchutz?

Der Audi KurzZeitSchutz fürs Auto schützt den Versicherungsnehmer in spezifischen Situationen über einen festgelegten kürzeren Zeitraum. Er ist dabei spontan und flexibel für folgende Situationen buchbar: Automiete, Probefahrten sowie Leihgabe des Autos an Dritte bzw. Jungfahrer.

Spielt es für den KurzZeitSchutz eine Rolle, ob ich eine Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung habe?

Der KurzZeitSchutz sichert Sie nicht gegen zu zahlende Schäden an sich ab – hierfür ist Ihre Kfz-Versicherung beziehungsweise die Kaskoversicherung des Händlers oder Vermieters zuständig. Jedoch können beim Verleihen oder Mieten eines Fahrzeugs Vertragsstrafen, Beitragsnachforderungen, Kosten durch Rückstufung sowie Selbstbeteiligungen fällig werden. Hierfür können Sie eine Kurzzeitversicherung abschließen.

Das bedeutet: Haben Sie lediglich eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen, sind Kaskoschäden wie beispielsweise Kollisionsschäden mit Tieren, Vandalismus oder selbstverschuldete Unfälle auch bei der Kurzzeitversicherung nicht mit abgedeckt.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Den Audi KurzZeitSchutz können Sie flexibel für einen Zeitraum zwischen 24 Stunden und 30 Tagen abschließen. Einzig der Probefahrten-Schutz gilt ab Abschluss der Versicherung nur für 24 Stunden (Probefahrt beim Händler: bis zu 5 Tage); einzelne Probefahrten dürfen hierbei bis zu 4 Stunden dauern.

Was passiert im Schadenfall?

Drittfahrer-Schutz & Jungfahrer-Schutz:
Im Falle eines Unfalls übernimmt die Kfz-Versicherung alle Schäden laut Versicherungsbedingungen. Wenn der Fahrer jedoch nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen ist, verlangt der Versicherer eine Vertragsstrafe und/oder Beitragsnachforderungen vom Versicherungsnehmer. Die Kurzzeitversicherungen kommen hierfür sowie für die Selbstbeteiligung auf.

Mietwagen-Schutz & Probefahrten-Schutz:
Bei Mietwagen sowie Probefahrten beim Händler ist das Fahrzeug in der Regel vollkaskoversichert, sodass sämtliche Schäden abgedeckt sind. Jedoch verlangt der Händler bzw. Vermieter im Schadenfall eine recht hohe Selbstbeteiligung. Diese wird von der entsprechenden Kurzzeitversicherung erstattet. Bei einer privaten Probefahrt gilt das Gleiche wie beim Drittfahrer-Schutz.

Wer ist der Versicherer?

Ihr Risiko wird durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin getragen.