Besonders günstig für Konzernfahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen
Sparen Sie bis zu 30% in der Haftpflicht – dank ADAS
Vom automatischen Abstandsregler bis zur Notbremsfunktion, vom Spurhalteassistenten bis zur Einparkhilfe – moderne Fahrerassistenzsysteme in Ihrem Audi sorgen nicht nur für ein Plus an Komfort, sondern auch dafür, dass Sie sicherer unterwegs sind. Die Fahrerassistenzsysteme – auch ADAS genannt (kurz für Advanced Driver Assistant Systems) – können Unfälle vermeiden oder die Folgen für Insassen und Fahrzeug abmildern. In der Audi Versicherung* erhalten Sie daher einen Nachlass, wenn Ihr Fahrzeug mit ADAS ausgestattet ist. Je nach verbauten Systemen gibt es bis zu 30% Nachlass* auf den Beitrag in der Kfz-Haftpflicht.
Sie fragen sich, wie hoch der Nachlass für Ihren Audi genau ist? Geben Sie einfach Ihre Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) ein und erfahren Sie Ihren individuellen Beitrag.
Nach einem Klick auf „Jetzt berechnen und online beantragen“ werden Sie weitergeleitet zur Online-Antragstrecke des Audi VersicherungsService. Dort geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein, um Ihren individuellen Beitrag in der Kfz-Versicherung zu berechnen.
FIN eingeben
2.
Anhand der Fahrzeug-Identifikations-Nummer kann die Versicherung erkennen, welche Fahrerassistenzsysteme in Ihrem Audi verbaut sind. Wenn Sie die optionale FIN eingeben, wird daher automatisch der richtige Nachlass für Ihr Fahrzeug berechnet.
Angebot berechnen und online beantragen
3.
Nach Eingabe aller erforderlichen Informationen können Sie sich online Ihr unverbindliches Angebot inklusive ADAS-Nachlass errechnen lassen – und, wenn es Ihnen zusagt, die Audi Versicherung direkt online beantragen.
Persönlicher Ansprechpartner und Unterstützung bei der Schadenabwicklung
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Spezielle Leistungen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge
Bis zu 30% Nachlass* auf den Kfz-Haftpflichtbeitrag für Fahrerassistenzsysteme erhalten
*Fahrerassistenzsysteme können bei Konzernfahrzeugen der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge mit PKW-Zulassung, Audi, SEAT, ŠKODA und CUPRA mit einer Erstzulassung ab 2017 als zusätzliches Tarifmerkmal den Versicherungsbeitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung senken.