1. Umstände, bei denen keine Panne / Pannenfall vorliegt oder bei denen die Leistungen im Pannenfall ausgeschlossen sind:
> Schäden, die auf Unfälle oder sonstige äußere Einwirkungen (z. B. Diebstahl, Steinschlag, Vandalismus, Marderschaden) oder mangelnde Pflege und unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
> Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, des Fahrers oder eines Mitfahrers entstanden sind.
> Schäden, die im Zusammenhang mit Trunkenheit, Drogenkonsum oder Arzneimittelmissbrauch durch den Fahrer oder eines Mitfahrers entstanden sind.
> Schäden, die durch Veränderungen am Fahrzeug oder den Einbau von Fahrzeugteilen verursacht wurden, die die AUDI AG nicht genehmigt hat.
> Schäden durch unsachgemäße Instandsetzung, z.B. wenn die Reparaturvorgaben der AUDI AG nicht eingehalten wurden.
> Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Reparaturempfehlungen eines Audi Servicepartners nicht befolgt wurden (Nachweispflicht ggf. durch Rechnungen).
> Schäden, die durch die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnlichen Ereignissen entstanden sind.
> Schäden, die durch Mängel entstanden sind, die dem Kunden bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich bei einem Fachbetrieb zur Beseitigung in Auftrag gegeben worden sind.
> Schäden oder Einschränkung der Mobilität, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, Unwetter, Katastrophen oder andere Fälle höherer Gewalt entstanden sind.