Mobilitätsgarantie | Audi Deutschland
Audi Mobilitätsgarantie

Audi Mobilitätsgarantie

Mit einem regelmäßig durchgeführten Service bei Ihrem Audi Partner erhalten Sie die Audi Mobilitätsgarantie, die Ihnen eine rasche Pannenhilfe oder die Weiterreise per Flugzeug, Bahn oder Ersatzwagen sichert.

  • Die Audi Mobilitätsgarantie umfasst alle Neufahrzeuge und deckt Leistungen im Pannenfall umfassend ab. Sie gilt bei regelmäßigem Service¹ zunächst für zwei Jahre und erneuert sich mit jedem bei einem Audi Partner durchgeführten Service¹.

    Bei regelmäßigem Service¹ bei einem Audi Partner und der Bestätigung im Serviceplan haben Sie ein ganzes Autoleben lang Anspruch auf die Audi Mobilitätsgarantie.

    Beim Audi R8 muss der Service¹ von einem Audi R8 Service Partner durchgeführt werden.
    Kostenlos und in vielen Ländern Europas. In den folgenden Ländern gelten die Leistungen der Mobilitätsgarantie:

  • > Belgien
    > Italien
    > Portugal
    > Bosnien und Herzegowina
    > Kan. Inseln
    > Rumänien
    > Bulgarien
    > Kroatien
    > Schweden
    > Dänemark
    > Lettland

  • > Schweiz
    > Deutschland
    > Litauen
    > Serbien/Montenegro
    > Estland
    > Luxemburg
    > Slowakei
    > Finnland
    > Mazedonien
    > Slowenien
    > Frankreich

  • > Niederlande
    > Spanien
    > Griechenland
    > Norwegen
    > Tschechien
    > Großbritannien
    > Österreich
    > Ungarn
    > Irland
    > Polen

  • Anspruch auf die Leistungen der Mobilitätsgarantie

    Die Mobilitätsgarantie gilt sowohl für in Deutschland neu zugelassene Audi Fahrzeuge, als auch für Audi Fahrzeuge, die sich im Markt befinden und Anspruch auf Mobilitätsgarantie
    haben.

    Die Mobilitätsgarantie gilt zunächst ab Datum der Erstauslieferung bis zum nächst fälligen Serviceereignis¹. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die genaue Einhaltung der Service-intervalle. Bei Überschreitung hinsichtlich Zeit oder Kilometer des Serviceintervalls erlischt zunächst die Mobilitätsgarantie. Mit einem komplett durchgeführten Service nach Herstellervorgabe (Inspektion mit Ölwechselservice) durch einen autorisierten Audi Service Partner kann der zukünftige Anspruch auf Leistungen der Mobilitätsgarantie wieder erworben werden. Hinsichtlich Alter und Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges sind hier keine Einschränkungen zu beachten.

Vorgehensweise im Pannenfall

Vorgehensweise im Pannenfall

Wir bieten „Hilfe rund um die Uhr“. Wenn Sie Hilfe benötigen, ist die Audi Hilfe immer zuerst und rund um die Uhr Ihr Ansprechpartner. Rufen Sie bitte innerhalb Deutschlands immer unsere zentrale Notrufnummer gebührenfrei an. Im Ausland wählen Sie bitte eine zusätzliche 0 vor der Notrufnummer. Alternativ erreichen Sie uns über +49 841 89-48555 (Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Tarif bei Ihrem Anbieter).

  • +49 800 283 444 533 bzw.
  • +49 800 AUDI HILFE
  • Alternativ kann die Hilfe auch per SMS angefordert werden²:

  • +49 176 983 533 49²


    Geben Sie in Ihrer SMS bitte folgende Informationen an:

    > Name, Autokennzeichen und Modell
    > Standort, z. B. Anschrift
    > Beschreibung der Autopanne (z. B. Fahrzeug springt nicht an, Reifen ist platt, Unfall etc.)

    Wir nehmen Ihren Notruf auf und leiten ihn an einen Audi Partner in der Nähe weiter. Anschließend senden wir Ihnen eine SMS mit der Mitteilung, dass der Audi Partner zu Ihnen unterwegs ist. Bei Rückfragen erhalten Sie ebenfalls eine SMS von uns. Auch Sie können sich gerne mit Rückfragen melden.

    Melden Sie sich bitte immer zuerst bei unserer Audi Hilfe, bevor Sie bei einer Panne selbstständig aktiv werden und Hilfsmaßnahmen beauftragen.

Leistungspaket im Pannenfall

Leistungspaket im Pannenfall

Im Falle einer Panne infolge eines technischen Defekts werden entsprechende Leistungen wie folgt erbracht.

  • Mobil ab Haustür
    Die Mobilitätsgarantie gilt in vielen Ländern Europas (siehe Länderliste), unterwegs und auch vor der eigenen Haustür.

  • Pannenhilfe vor Ort
    Bei kleinen Instandsetzungen vor Ort durch den nächstgelegenen Audi Partner, die zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft führen, werden die Kosten bis 300 € (zzgl. MwSt.) erstattet. Darin enthalten sind Arbeitsaufwand, An- und Abfahrt des Pannenhelfers, sowie verwendete Kleinmaterialien bis max. 50€ (zzgl. MwSt.).

  • Abschleppleistung
    Kann die Panne vor Ort nicht behoben werden, wird Ihr Audi-Fahrzeug bis zum nächstgelegenen Audi Partner abgeschleppt.

  • Hotelübernachtung
    Hotelkosten für Fahrer und sämtliche Mitfahrer werden für die Dauer der notwendigen Reparatur beim Audi Partner bis zu 5 Nächte inklusive Frühstück übernommen.

  • Ersatzwagen
    Ein erforderlicher Ersatzwagen (Mietwagen) kann für die Dauer der notwendigen Reparatur beim Audi Partner bis zu fünf Werktage (plus direkt anschließende Wochenenden max. 7 Tage zzgl. angrenzende Feiertage) ohne km-Begrenzung zur Verfügung gestellt werden.

  • Taxi
    Die Fahrtkosten für Taxi, Bus oder Bahn vor Ort deckt die Audi Mobilitätsgarantie bis zu 80,- € (zzgl. MwSt.).

  • Weiterreise mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Taxi
    Wird kein Ersatzwagen in Anspruch genommen, so kann die Weiterreise bis zum ursprünglich geplanten Ziel mit einem Flugzeug oder der Bahn fortgeführt werden. Hierfür sind Kosten bis zu 450,00 € (zzgl. MwSt.) pro mit gereister Person über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt.

  • Fahrzeugrückführung
    Für die Fahrzeugrückführung des reparierten Fahrzeuges sorgt der Audi Partner. Die Kosten hierfür sind über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt. Wird der reparierte Audi in Eigenregie zurückgeführt bzw. abgeholt ist eine Rückerstattung bis maximal 500 € (zzgl. MwSt.) unter Vorlage der Rechnungsbelege möglich.

  • Ersatzteilbeschaffung
    Auch eine schnelle Ersatzteilbeschaffung (inkl. Zoll, Luftfracht, Paketdienst und Expressversand) ist inkludiert.

  • Nebenkosten (Telefon, Parkgebühren)
    Nebenkosten, welche im Rahmen der Panne bzw. Unfalls entstehen, werden bis zu einer Höhe von 30,- € (zzgl. MwSt.) übernommen.

  • Hilfeleistung bei kleinen Problemen

    Zusätzlich bietet die Audi Mobilitätsgarantie Hilfe bei kleinen Problemen, die nicht durch technische Defekte verursacht wurden, wie z. B.

    > einem Batterieausfall
    > Öl- und Kühlmittelmangel
    > einem Marderschaden (wenn dieser vor Ort nicht feststellbar ist)
    > falsch getanktem Kraftstoff
    > fehlendem Kraftstoff (nachfüllen eines 5L Kanisters)
    > Wechsel eines defekten Rades

    Für die Hilfe vor Ort deckt die Audi Mobilitätsgarantie Kosten bis zu einer Obergrenze von 300€ (zzgl. MwSt.) ab.
    Darin enthalten sind Arbeitsaufwand, An- und Abfahrt des Pannenhelfers, sowie verwendete Kleinmaterialien bis max. 50€ (zzgl. MwSt.).

    Weiterführende Leistungen (z. B. Ersatzwagen, Hotel etc.) können kostenpflichtig in Anspruch genommen werden.

  • Ausgeschlossene Schäden

    Ausgeschlossen sind Schäden,

    > die auf Unfälle oder sonstige äußere Einwirkungen (z. B. Diebstahl, Steinschlag) oder mangelnde Pflege und unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind

    > die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, des Fahrers oder eines Mitfahrers entstanden sind

    > die durch Veränderungen am Fahrzeug oder durch den Einbau von Fahrzeugteilen verursacht wurden, die die AUDI AG nicht genehmigt hat

    > durch unsachgemäße Instandsetzung,

    > die durch die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnlichen Ereignissen entstanden sind

    > die auf Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind,

    > die darauf zurückzuführen sind, dass die Reparaturempfehlungen anlässlich des Service nicht befolgt wurden (Rechnung zur Vorlage bitte aufheben),

    > die durch Mängel entstanden sind, die dem Käufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich bei einem Fachbetrieb zur Beseitigung in Auftrag gegeben worden sind.

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Inspektion/Ölwechsel-Service
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Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Tarif bei Ihrem Anbieter. Bei Anrufen aus dem Ausland können Roaming-Gebühren anfallen.