| Leistungen im Überblick | › Unfallschäden› Vandalismus-Schäden (mut- und böswillige Handlungen)› GAP-Deckung bei Totalschaden, Zerstörung und Verlust› An-, Um- und Aufbauten bis 20.000,- Euro› Abschleppkosten, Bergungskosten und Sachverständigenkosten› Elementarschäden (z. B. durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmung oder Lawinen)› Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art und Tierbiss› Diebstahl, Brand und Explosion› Glasbruch
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| Leistungen bei Elektro-/Hybriffahrzeuge | › Allgefahrendeckung (AllRisk) für den Akku bei Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen› Hacker- und Cyberangriff› Absicherung des Ladekabels gegen Diebstahl während des Aufladens oder wenn unter Verschluss verwahrt sowie gegen Tierbiss› Absicherung von Folgeschäden am Akku nach Tierbiss und Kurzschluss bei einer Deckung von bis zu 20.000,- Euro› Neupreisentschädigung für den Akku bei Zerstörung (12 Monate für PKW) ohne Abzug› Zusätzlich Übernahme der Kosten für die Zustandsdiagnostik des Akkus zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit des Akkus bis 1.500,- Euro› Kosten für Wassercontainer ohne Begrenzung› Fahrzeugabstellungskosten (z. B. in der Werkstatt) bis zu 14 Tage› Kosten für Ausbau und Verbringung des Akkus und zusätzlich die tatsächliche Ent- sorgung bis 2.500,- Euro, sofern kein Dritter dazu verpflichtet ist
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| Haftung | › Die maximale Haftung der Leasingnehmer beträgt im Schadenfall vergleichbar mit einer Vollkaskodeckung 600,- Euro und im Schadenfall vergleichbar mit einer Teilkaskodeckung 300,- Euro. Bei Flotten > 30 Fahrzeuge kann eine davon abweichende maximale Haftung vereinbart werden.› Wird die Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenverglasung des Fahrzeugs ohne einen Scheibenaustausch durchgeführt, fällt keine weitere Beteiligung an.
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| Schadensoforthilfe | › Soforthilfe bei Schadenereignissen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr› Telefonische Schadenaufnahme und Ermittlung der nächstgelegenen Partnerwerkstatt› Koordination der Fahrzeugverbringung› Unterstützung bei der Wiederherstellung der Mobilität – Übernahme der Abwicklungsformalitäten im Schadenfall› Verauslagung von unfallbedingten Kosten (z. B. Abschlepp- und Reparaturkosten) unabhängig von der Schuldfrage› Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten (ausgenommen Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung)› Stundung der Restforderung bis zur Abrechnung bei Totalschaden
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| Mietwagenservice (optional) | bei eigenverschuldeten Unfällen oder einer mut- oder böswilligen Handlung |
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| Haftpflichtversicherung (optional) | Absicherung bei Schadenersatzansprüchen Dritter |
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