Hausordnung Audi Forum Ingolstadt

1. Geltungsbereich und Zutritt

Die Hausordnung gilt für die Gäste sowie für die Kundschaft, (nachfolgend als „Gäste“ / “Personen” bezeichnet), die das Gelände des Audi Forum Ingolstadt und dessen Gebäude betreten.

Mit dem Betreten des Geländes des Audi Forum Ingolstadt erkennt jeder Gast die Hausordnung als verbindlich an.

Bei Veranstaltungen gelten gegebenenfalls von den nachfolgenden Regelungen abweichende Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters.

2. Benutzung von Einrichtungen, Verbindlichkeit von Weisungen

Die Benutzung von Einrichtungen des Audi Forum Ingolstadt erfolgt auf eigene Gefahr. Weisungen des Forumspersonal und der Werksicherheit ist unbedingt Folge zu leisten. Gleiches gilt für Ge- und Verbote auf Hinweistafeln. Das Audi Forum ist zur Wahrung eigener Interessen bei Vorliegen tatsächlicher Verdachtsmomente berechtigt Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse unter Wahrung des Anstandsgefühl auf den Inhalt zu kontrollieren bzw. durch von ihr hierzu Beauftragten kontrollieren zu lassen. Darüber hinaus ist das Audi Forum im Hinblick auf die Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit, z. B. bei Konzerten berechtigt, beim Einlass und bei Bedarf auch während der Veranstaltung Sicherheitskontrollen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen sowie die Mitnahme von Taschen, Rucksäcken oder sonstigen Behältnissen zu untersagen.

3. Aufsichtspflicht

Besuchsgruppen von Kindern und Jugendlichen vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson gestattet.

Der Begleitperson obliegt die Aufsichtspflicht über minderjährige Gäste. Bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht trägt die Begleitperson die Verantwortung für Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Allgemeine Verhaltensregeln

Für den Besuch des Audi Forums Ingolstadt gelten insbesondere die nachstehend aufgeführten Verhaltensregeln:

  • Flächen/Wege: Es dürfen nur die entsprechend kenntlich gemachten Wege und Flächen betreten werden.
  • Tiere: Lediglich bei den Werkbesichtigungen und im Audi museum mobile untersagt. Die Ausnahme sind Therapie- und Begleittiere
  • Rauchen: Das Rauchen ist in den Gebäuden des Audi Forum Ingolstadt nicht gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Vergleichbares.
  • Verzehr von Speisen und Getränken: Der Verzehr von Speisen oder Getränken innerhalb einer Ausstellung oder bei Museums- und Werkführungen ist untersagt.
  • Im gesamten Audi Forum Ingolstadt inkl. Piazza ist das Laufen ohne Schuhwerk (barfuß), das Fahren mit Inline oder sonstigen Rollschuhen, Skateboards, E-Scooter, Tretrollern, Fahrrädern einschließlich von Kinderrädern mit und ohne Pedalen oder anderen fahrbaren Vorrichtungen generell verboten. Gleiches Verbot gilt für das Fahren oder Fahren lassen von Robotern, funkgesteuerten Spielzeugautos, das Mitführen sowie das Starten, Fliegen und Landen von Drohnen oder ähnlichen technischen Gerätschaften.
  • Abhalten von Versammlungen: Die Durchführung von Versammlungen, Aufzügen oder politischen Agitationen ist nicht gestattet.
  • Gefährliche Gegenstände: Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, die als Hieb-, Stoß oder Stichwaffen benutzt werden können, sowie von Sprühdosen mit gesundheitsgefährdenden oder färbenden Substanzen ist nicht gestattet.
  • Das Entzünden von Feuerwerkskörpern auf dem Gelände des Audi Forum Ingolstadt ist verboten.
  • Alkohol, Drogen und Cannabis: Erkennbar alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt untersagt werden. Sie können vom Gelände des Audi Forum Ingolstadt verwiesen werden.

5. Überwachungssystem

Das Audi Forum Ingolstadt wird mittels eines Videosystems im Innen – und Außenbereich überwacht.

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

AUDI AG, Auto-Union-Straße 1, 85057 Ingolstadt.

Bei Anliegen zum Datenschutz können Sie sich auch an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden:

AUDI AG, Datenschutzbeauftragter, 85045 Ingolstadt

E-Mail: datenschutz@audi.de

6. Filmen und Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen für ausschließlich private Zwecke ist in den öffentlichen Bereichen erlaubt. Für andere, insbesondere gewerbliche Zwecke ist die vorherige Zustimmung des Audi Forum Ingolstadt mittels schriftlicher Anfrage bei der Leitung des Gebäudes einzuholen. In den Gebäuden des Audi Forum Ingolstadt werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Es wird gebeten, hiervon betroffene und entsprechend gekennzeichnete Bereiche zu meiden, falls die Aufnahme und spätere Veröffentlichung von Personen nicht gewünscht werden.

7. Straßenverkehrsordnung

Auf dem Gelände sowie in dem Parkhaus gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend.

Die AUDI AG ist berechtigt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge jeglicher Art zu Lasten des Halters oder Eigentümers ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen.

8. Haftungsbeschränkungen

Die AUDI AG haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Diese Einschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Gegenstände, die in der Garderobe bzw. den Schließfächern des Audi Forum Ingolstadt unentgeltlich aufbewahrt werden, wird – außer bei Vorsatz – keine Haftung übernommen.

9. Werbung und Angebot von Waren und Dienstleistungen

Das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Betreiben von Werbung auf dem Gelände des Audi Forum Ingolstadt Bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AUDI AG. Gleiches gilt für die Durchführung von Besucherbefragungen, Zählungen, Unterschriftensammlungen oder ähnlicher Aktivitäten.

10. Kommentierte Führungen

Die Durchführung kommentierter Führungen von Gruppen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AUDI AG gestattet.

11. Hausrecht

Die AUDI AG behält sich vor, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die unbefugten Flächen des Audi Forum Ingolstadt betreten, vom Gelände des Audi Forum Ingolstadt zu verweisen. Gleiches gilt für Personen, die andere Gäste belästigen, Einrichtungen/Anlagen unbefugt betreten/beschädigen oder die Anordnungen des Personals oder die Verbots- und Gebotsschilder nicht befolgen oder in sonstiger Weise störend einwirken.

Ingolstadt, April 2026
AUDI AG

Loading..