Abschaltung der 2G-/3G-Mobilfunknetze

Einzelne Mobilfunknetzbetreiber haben öffentlich angekündigt, ihre 2G- und 3G-Netze schrittweise abzuschalten. Der Zeitplan kann sich je nach Entscheidung der Mobilfunknetzbetreiber ändern. Diese Abschaltung beeinflusst die auf 2G- und 3G-Konnektivität angewiesenen Fahrzeugfunktionen wie z. B. Audi connect sowie das gesetzliche Notrufsystem. Auch Fahrzeuge aus anderen europäischen Ländern, die in betroffene Länder einfahren, werden davon betroffen sein (grenzüberschreitender Verkehr).
Die Entscheidung, die 2G- und 3G-Netztechnologie auslaufen zu lassen, liegt im Ermessen der Mobilfunknetzbetreiber und damit außerhalb des Einflusses und der Kontrolle der AUDI AG.
FAQ
Die AUDI AG hat keinen Einfluss auf die Entscheidung zur Netzabschaltung, diese Entscheidung obliegt allein den Mobilfunkanbietern. Die Abschaltung wird in erster Linie aus folgenden Gründen durchgeführt:Frequenznutzung: Die Frequenzbänder, die derzeit von 2G- und 3G-Netzen genutzt werden, sind begrenzt und wertvoll. Durch die Abschaltung dieser älteren Netzwerke können die freiwerdenden Frequenzen für modernere Technologien wie 4G und 5G genutzt werden.Technologische Weiterentwicklung: 2G und 3G sind veraltete Technologien, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an Bandbreite und Kapazitäten entsprechen. Die Abschaltung ermöglicht es den Netzbetreibern, ihre Ressourcen auf die Weiterentwicklung und den Ausbau modernerer Netzwerke zu konzentrieren.
Basierend auf den Planungsständen der Anbieter ist damit zu rechnen, dass die Abschaltung zuerst in Schweden, Island und der Schweiz schrittweise sowie in den Niederlanden bis Ende 2026 erfolgen soll.Die Anbieter nehmen die Ankündigungen zu Abschaltungen in der Regel kurzfristig vor. Die AUDI AG hat keinen Einfluss auf die Entscheidung zur Netzabschaltung, diese Entscheidung obliegt allein den Mobilfunkanbietern.In Vorbereitung auf angekündigte Netzabschaltungen durch die Mobilfunkanbieter kann es länderindividuell dazu kommen, dass Verlängerungslizenzen für betroffene Dienstepakete aus dem Audi Functions Store entfernt werden.
Audi Fahrzeuge, die vor dem Modelljahr 2025 produziert wurden und entweder mit einem 3G-Telematikmodul oder mit frühen 4G-Telematikmodulen ausgestattet sind, die für Sprachanrufe auf eine 2G- oder 3G-Netzverbindung angewiesen sind, können betroffen sein.Je nach verbautem Steuergerät, verfügbaren Lizenzen im jeweiligen Markt und Modell können die betroffenen Modelljahre variieren.Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, erfahren Sie über Ihren Audi Partner.
Betroffen sein können alle Dienste, die eine Mobilfunkverbindung benötigen, zum Beispiel:Audi connect Dienste können nicht mehr genutzt oder verlängert werden.Live-Verkehrsinformationen stehen nicht mehr zur Verfügung.Kundentelefonie über vom Kunden gesteckte SIM-Karte nicht mehr möglich (Bluetooth bleibt erhalten).Dienste, die eine Sprachverbindung benötigen, wie der gesetzliche Notruf bzw. der Audi connect Notruf sowie der Online-Pannenruf funktionieren eventuell nicht mehr.Der Kauf von FoD im Audi Functions Store ist möglich (einschließlich Zahlungsabwicklung), jedoch ist die Aktivierung neuer FoD-Dienste nicht möglich, wenn das Fahrzeug offline ist. Vermeiden Sie daher einen Kauf wenn ihr Fahrzeug betroffen ist und noch kein Software Update bekommen hatFoD-Dienste, die bereits aktiviert wurden, werden auf der Fahrzeugseite deaktiviert, wenn ihre Lizenz abläuft oder wenn das Fahrzeug 60 Tage lang durchgehend offline war, je nachdem, was zuerst eintritt. Sobald das Fahrzeug wieder online ist (z. B. wenn Sie in ein Land fahren, in dem 2G/3G noch verfügbar ist), werden FoD-Dienste mit bestehender Gültigkeitsdauer im Fahrzeug reaktiviert. FoD-Dienste, die mit einer lebenslangen Laufzeit gekauft wurden, sind davon nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden.
Hinweismeldungen im MMI-Display bzw. Warnhinweise im Kombi-Instrument sind fahrzeugabhängig möglich. Bei aktiven FoDs wird der Kunde nach 40 Tagen im Offline-Modus über das MMI informiert, online zu gehen, da die FoDs andernfalls nach 60 Tagen automatisch deaktiviert werden. Nach 60 Tagen wird eine Benachrichtigung über die Deaktivierung der FoDs angezeigt.
Es sind keine Funktionseinschränkungen zu erwarten, abhängig von der Netzabdeckung der verbleibenden Mobilfunknetzbetreiber.
Der gesetzliche Notruf war aufgrund regulatorischer Vorgaben an das 2G-/3G-Netz gebunden.Wenn diese Netze in einem Land vollständig abgeschaltet sind und kein alternativer Anbieter mehr ein 2G- oder 3G-Netz betreibt, funktioniert der gesetzliche eCall nicht mehr, auch wenn die Notruftaste im Fahrzeug weiterhin aktiv erscheint und eventuell grün leuchtet.Das Fahrzeug wird also z. B. bei Erkennung eines Aufpralls keinen automatischen Alarm mehr an die Notrufzentrale senden. Bei neueren Fahrzeugen, die mit den Audi connect Onlinedienstepaketen ausgestattet sind, kann ausstattungsabhängig ggf. der herstellereigene „Audi connect Notruf“ den netzbedingten Entfall des gesetzlichen Notrufes kompensieren. Hierzu ist ggf. ein Software-Update notwendig. Ob dieses für Ihr Fahrzeug zur Verfügung steht, erfahren Sie bei Ihrem Audi Partner.
Die 112 ist die europaweite Notrufnummer für akute Notfälle, bei denen sofortige Hilfe von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei erforderlich ist.Im Pannenfall wenden Sie sich bitte direkt an die Audi Hilfe Notdienstzentrale:In Deutschland gebührenfrei: 0800 AUDIHILFE (0800 283444533)Aus dem Ausland: 00800 AUDIHILFE* (00800 283444533) oder 0049 841 8948555Alternativ steht Ihnen auch Ihr Audi Partner vor Ort zur Verfügung.*Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Tarif Ihres Telefonanbieters. Bei Anrufen aus dem Ausland können Roaming-Gebühren anfallen.
Das Tauschen der eigenen SIM-Karte kann das Problem nur beheben, wenn der neue Mobilfunkanbieter des Kunden weiterhin 2G oder 3G unterstützt.
Die myAudi App bleibt grundsätzlich auf Ihrem Smartphone funktionsfähig. Alle App-Funktionen, die auf Datenaustausch mit dem Fahrzeug angewiesen sind, können beeinträchtigt sein, wie z.B. Navigationsdaten ins Fahrzeug senden.
Die Standheizung bleibt im Fahrzeug weiterhin bedienbar und ausstattungsabhängig mit der separaten Funkfernbedienung. Die Fernsteuerung über die myAudi App ist jedoch nicht mehr möglich, sofern das Fahrzeug keine Verbindung zu einem aktiven Mobilfunknetz herstellen kann.
Der gesetzliche Notruf wurde laut Gesetzgeber ursprünglich für 2G- und 3G-Netze konzipiert. Wenn diese Mobilfunknetze in einem Land vollständig abgeschaltet sind und kein alternativer Anbieter mehr ein 2G- oder 3G-Netz betreibt, funktioniert der gesetzliche eCall nicht mehr. Die regulatorischen Vorgaben in Bezug auf den eCall werden seitens Audi eingehalten. Da der Gesetzgeber dies bei betroffenen Modellen in Kauf nimmt, ist davon auszugehen, dass dies die technische Straßentauglichkeit nicht beeinflusst.
In welchem Umfang ein Modell tatsächlich von der Netzabschaltung betroffen ist, hängt von der verbauten Konnektivitätseinheit (Steuergerät) sowie dem aktuellen Softwarestand des Fahrzeugs ab. Eine konkrete Aussage pro Fahrzeug ist daher nur durch Prüfung der jeweiligen FIN möglich.
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ist eine 17-stellige alphanumerische Seriennummer, die Ihren Audi eindeutig identifiziert.Sie finden die FIN:im Türrahmen auf der Fahrerseiteunter der Windschutzscheibe (Fahrerseite)auf der Lenksäule oder am Motorblockin den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung, Wartungsunterlagen)auf der Audi connect Activation Card