- Erstattung von Lohn- und Materialkosten (abzüglich einer optionalen Selbstbeteiligung*)
- Reparatur beim Audi Partner mit hochwertigen Ersatzteilen
- Individuelle Monatsbeiträge
- Auch für ältere Gebrauchtwagen verfügbar (Neuabschluss bis zu 96 Monaten und 150.000 Kilometer Laufleistung, danach automatische Verlängerung* – solange Sie wollen, ohne Kilometerbegrenzung)
- Pluspunkt bei einem späteren Verkauf an Privatpersonen: Die Garantie geht auf den neuen Eigentümer über

Audi Gebrauchtwagen-Garantie*
Dauerhaft abgesichert – mit den Gebrauchtwagen-Garantien der Audi Financial Services*
Die Gebrauchtwagengarantien* auf einen Blick
Für Fahrzeuge mit laufender Hersteller-Anschlussgarantie oder Gebrauchtwagengarantie
Mehr erfahrenFür Gebrauchtwagen ohne laufende Garantie
Mehr erfahrenFür Ihren Audi, der jünger ist als zwei Jahre, wählen Sie bitte die Garantieverlängerung Premium
Mehr erfahrenSchritt für Schritt
So sichern Sie Ihren gebrauchten Audi ab
Welche Garantie die richtige ist, hängt hauptsächlich davon ab, ob Ihr Audi aktuell über eine laufende Anschlussgarantie, Garantieverlängerung oder Gebrauchtwagengarantie verfügt – oder eben nicht. Fahrzeuge mit laufender Garantie können Sie mit der Garantieverlängerung Optimal absichern. Für Fahrzeuge ohne Garantie können Sie die Gebrauchtwagengarantie Optimal abschließen.
Bei den Gebrauchtwagengarantien können Sie sich die monatlichen Raten für Ihr Fahrzeug direkt online ausrechnen lassen. Alternativ unterbreitet Ihnen Ihr Audi Partner gerne ein Angebot.
Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie viele Garantieversicherungen direkt online beantragen. Auch Ihr Händler berät Sie gerne.
Merkmale
- Funktionsgarantie, die im Falle einer Reparatur die Lohn- und Materialkosten erstattet (abzüglich einer optional vereinbarten Selbstbeteiligung)
- Sie haben die Wahl: keine Selbstbeteiligung oder 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro je Schaden
- Abgesichert sind fast alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile*, inklusive der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik*
- Fachgerechte Reparatur in von Audi anerkannten Werkstätten
- Faire und individuelle Beiträge, die nach Modell, Fahrzeugalter und der gewählten Selbstbeteiligung gestaffelt sind
- Beim Verkauf an Privatpersonen bleibt die Garantie beim Gebrauchtwagen – ein gutes Argument beim Wiederverkauf
Bedingungen
- Voraussetzung ist eine laufende Garantie oder Garantieversicherung. Zum Beispiel die Herstelleranschlussgarantie von Audi, die PerfectCar Garantie aus dem Autohaus oder externe Garantien
- Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 96 Monate
- Maximale Laufleistung bei Abschluss: 150.000 Kilometer
- Vertragsdauer: 12 Monate, automatische Verlängerung*
Merkmale
- Funktionsgarantie für ältere Gebrauchtwagen ohne bestehenden Garantieschutz
- Die Garantie erstattet Lohn- und Materialkosten, wenn Ihr Audi repariert werden muss (abzüglich einer optional vereinbarten Selbstbeteiligung)
- Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 100, 300 Euro oder 500 Euro pro Schaden. Alternativ auch ohne Selbstbeteiligung.
- Eingeschlossen: fast alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile*, inklusive der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik*
- Fachgerechte Reparatur mit hochwertigen Teilen in von Audi anerkannten Werkstätten
- Individueller Beitrag, gestaffelt nach Modell, Selbstbeteiligung, Fahrzeugalter
Bedingungen
- Ihr Gebrauchtwagen ist scheckheftgepflegt
- Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 96 Monate
- Maximale Laufleistung bei Abschluss: 150.000 Kilometer
- 12 Monate Vertragsdauer, automatische Verlängerung*
Im Detail erklärt: Das bieten die Gebrauchtwagen-Garantien* für Ihren Audi
Gebrauchtwagengarantien gibt es viele. Doch nicht alle bieten den umfangreichen Schutz der Audi Garantieverlängerung Optimal und der Gebrauchtwagengarantie* Optimal. Da es sich bei den Versicherungen um Funktionsgarantien handelt, greifen sie bei fast allen technischen Defekten* – und nicht nur bei einigen Bauteilen, die ausdrücklich in den Garantiebedingungen erwähnt wurden.
Ausgenommen sind – anders als bei der Herstellergarantie – zum Beispiel Verschleißteile oder Klapper- und Quietschgeräusche. Bei sehr vielen anderen mechanischen und elektrischen Bauteilen sind Sie aber auf der sicheren Seite, wenn Ihr Audi einmal ungeplant in die Werkstatt muss. In diesem Fall tragen die Gebrauchtwagengarantien die Lohn- und Materialkosten. Sie zahlen lediglich eine optionale Selbstbeteiligung. Wie hoch diese ist, legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
Da die Reparatur in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt und mit hochwertigen Originalersatzteilen oder gleichwertigen Ersatzteilen erfolgt, können Sie sicher sein, dass Ihr gebrauchter Audi in Schuss gehalten wird.
Die Kosten für die Garantieverlängerung Optimal und die Gebrauchtwagengarantie Optimal werden individuell errechnet und hängen von mehreren Faktoren ab: Neben der gewählten Selbstbeteiligung sind dies das Modell und das Fahrzeugalter zu Vertragsbeginn.
Häufige Fragen
<p>Unter Gewährleistung versteht man die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Sie sichert einen Käufer gegen Mängel ab, die schon beim Verkauf einer Sache bestanden. Bei einem Verkauf von privat an privat kann der Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Der Käufer trägt dann bei einem Gebrauchtwagenkauf das Risiko, dass ein Mangel am KFZ vorliegt, der nicht entdeckt wurde. Bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Unternehmer, zum Beispiel einem Autohändler, kann dieser die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag von 24 auf 12 Monate verkürzen.</p><p>Garantieversicherungen wie die Garantieverlängerung Optimal oder die Gebrauchtwagengarantie Optimal sind freiwillige Versicherungen und ändern nichts an der Gewährleistung, können aber zusätzliche Sicherheit auch lange nach dem Kauf bieten. Die Gebrauchtwagengarantien können Sie als Audi-Fahrer unabhängig vom Fahrzeugkauf abschließen. So können Sie sich gegen ungeplante Reparaturkosten auch dann absichern, wenn Ihnen der Gebrauchtwagen bereits seit längerem gehört und eine eventuelle Sachmängelhaftung abgelaufen ist.</p>
<p>Dies kommt auf das Alter Ihres Fahrzeugs und die gewählte Garantie an. Die Herstellergarantie, die auch Werksgarantie genannt wird, sichert den Eigentümer eines neuen Audi für zwei Jahre umfassend ab. Der Hersteller übernimmt in diesem Zeitraum die Kosten, die für ungeplante Reparaturen am Neuwagen aufgrund von Materialfehlern oder Verarbeitungsmängeln anfallen. Die Garantieverlängerung Premium für Neu- und Gebrauchtwagen, bei denen die Herstellergarantie noch läuft, bietet einen umfangreichen Schutz nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie.{ft_herstellergarantie}</p> <p>Die Gebrauchtwagengarantien können auch für ältere Fahrzeuge abgeschlossen werden, bieten aber als Funktionsgarantie nicht mehr den vollen Schutz der Werksgarantie. Ausgenommen sind zum Beispiel Klapper- und Quietschgeräusche, Dichtungen und Cabrioverdecke. Auch Verschleißteile wie die Auspuffanlage oder Federn und Stoßdämpfer werden nicht kostenlos ersetzt. Viele andere Mängel an mechanischen und elektrischen Bauteilen sind aber von der Funktionsgarantie abgedeckt{ft_selbstbeteiligung}.</p>