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Leasing RückgabeSchutz: Leasingfahrzeug absichern | Audi
Modell Audi Q5

Leasing-RückgabeSchutz*


Audi Deutschland Leasing
RückgabeSchutz

Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs optimal absichern

Die Rückgabe Ihres Audi-Leasingfahrzeugs steht an? Sie sind unsicher, ob Ihr Auto Schäden aufweist, die über den Rahmen des normalen Gebrauchs hinausgehen? Wenn dies der Fall ist, kann der Leasinggeber Ausgleichsansprüche geltend machen – so können am Ende Ihres Leasingvertrags unerwartete Kosten auf Sie zukommen. Damit das nicht passiert, sollten Sie rechtzeitig mit dem Leasing-RückgabeSchutz vorsorgen*. Der RückgabeSchutz bietet Ihnen finanzielle Absicherung bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs. Sie können den RückgabeSchutz als eine optimale Ergänzung zu Ihrer bestehenden Kfz-Kaskoversicherung abschließen.

Audi Q5 Vorteile RückgabeSchutz
 

Die Vorteile

  • Bis zu 10 Schäden am Leasingfahrzeug sind finanziell abgesichert
  • Attraktiver monatlicher Beitrag während der Laufzeit der Versicherung
  • Einfache Schadensabwicklung auf Basis des Rückgabegutachtens
  • Der Abschluss erfolgt bequem und einfach online

Die Leistungen

  • Deckungssumme bis 3.000 Euro pro Leasingvertrag
  • Versichert sind übermäßige Beanspruchungen entsprechend den Versicherungsbedingungen, die über den akzeptierten Rückgabezustand hinausgehen
Audi  Q8 e-tron Sportback fährt in die Abendsonne
 
Audi Innenansicht persönliches Angebot RückgabeSchutz
 

Ihr persönliches Angebot

Sie interessieren sich für ein Audi-Leasingfahrzeug oder haben gerade einen Leasingvertrag abgeschlossen? Dann können Sie sich hier ein unverbindliches Angebot für Ihren Leasing RückgabeSchutz einholen.



Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Ausgleichsansprüche in Zusammenhang mit Schäden, die den folgenden Kategorien zuzuordnen sind:
✓ Lackschäden (mit Ausnahme von Hagelschäden, Korrosionsschäden, Schäden durch Beklebungen)

✓ Kratzer (mit Ausnahme von Schäden an Bremsscheiben, Scheiben und Beleuchtung)

✓ Dellen (Wölbungen nach innen) mit Ausnahme von Hagelschäden

✓ Beulen (Wölbungen nach außen)

✓ Innen- und Kofferraumschäden

✓ Felgenschäden

✓ Es besteht keine Selbstbeteiligung im Schadensfall
Was ist nicht versichert?
Versicherungsschutz besteht nicht bei Ausgleichsansprüche in Zusammenhang mit Schäden, die den folgenden Kategorien zuzuordnen sind:
✘ Gewöhnlicher Verschleiß am Fahrzeug, denn der wird vom Leasinggeber ohnehin nicht berechnet (z. B. laufleistungsbedingte Steinschläge, leichte Abnutzungen im Innenraum)

✘ Schäden, die Sie Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung angezeigt und über diese entschädigt bekommen haben

✘ Minderwerte, für die der Leasinggeber bereits eine Entschädigung erhalten hat

✘ Schäden, die bereits vor Beginn des Leasingvertrages am Fahrzeug festgestellt wurden

✘ Schäden durch Serien-, Konstruktions- und Fertigungsfehler oder für die ein Dritter als Hersteller (z. B. Fahrzeugrückruf, Serienfehler), Lieferant, Werkunternehmer) haftet oder aus anderweitiger Garantie-, Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage (z. B. Kulanzversprechen) eintritt oder aus Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eintritt.

Fragen & Antworten

Was ist der Leasing RückgabeSchutz?

Mit dem Leasing RückgabeSchutz sind Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs finanziell abgesichert: Falls erhebliche Gebrauchsspuren oder übermäßige Abnutzungen an Ihrem Auto beispielsweise durch bestimmte Lackschäden, Kratzer oder Dellen entstehen und der Gutachter entsprechende Ausgleichsansprüche feststellt, greift Ihr RückgabeSchutz und übernimmt die Ihnen entstehenden Kosten.

Was genau ist versichert?

Der Leasing RückgabeSchutz übernimmt die Kosten, wenn bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs bei Privatkunden ein Minderwert durch übermäßige Beanspruchung festgestellt wird. Der Versicherungsschutz besteht bei Ausgleichsansprüchen aus dem folgenden Schadenkatalog:

• Lackschäden (mit Ausnahme von Hagelschäden, Korrosionsschäden, Schäden durch Beklebungen der Karosserie)
• Kratzer (mit Ausnahme von Schäden an Bremsscheiben, Scheiben und Beleuchtung)
• Dellen (Wölbungen nach innen) mit Ausnahme von Hagelschäden
• Beulen (Wölbungen nach außen)
• Innenraumschäden
• Felgenschäden

Die bestehenden Schäden führt der Gutachter einzeln auf – die Entschädigung pro Schadensposition beläuft sich auf maximal 300 Euro. Insgesamt liegt die höchstmögliche Entschädigungsleistung bei 3.000 Euro.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Ihren Leasing RückgabeSchutz schließen Sie für die gesamte Leasingdauer ab – die Versicherungsdauer ist also gleich der Leasingdauer. Allerdings können Sie den Audi RückgabeSchutz nur abschließen, wenn Ihr Leasingvertrag mindestens 24 Monate läuft. Während der gesamten Versicherungsdauer zahlen Sie monatliche Beiträge. Verlängert sich Ihre Leasing-Laufzeit, wird auch der Versicherungsschutz automatisch um die veränderte Laufzeit verlängert, bis Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben.

Wofür besteht mein Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz durch den Audi RückgabeSchutz besteht für in Deutschland zugelassene private Leasing-Personenkraftwagen.

Welche Verpflichtungen habe ich?

Damit Ihr Audi RückgabeSchutz greift, müssen Sie das Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Kommt der Vertrag zustande, müssen Sie den Erstbetrag sowie die Folgebeiträge jeden Monat rechtzeitig und vollständig zahlen. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer gültigen Fahrerlaubnis im Straßenverkehr führen.

Wann und wie zahle ich meine Beiträge?

Ihren Erstbeitrag zahlen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. In diesem ist auch festgehalten, wann Sie die Folgebeiträge leisten müssen.

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