Die Rückgabe Ihres Audi-Leasingfahrzeugs steht an? Sie sind unsicher, ob Ihr Auto Schäden aufweist, die über den Rahmen des normalen Gebrauchs hinausgehen? Wenn dies der Fall ist, kann der Leasinggeber Ausgleichsansprüche geltend machen – so können am Ende Ihres Leasingvertrags unerwartete Kosten auf Sie zukommen. Damit das nicht passiert, sollten Sie rechtzeitig mit dem Leasing-RückgabeSchutz vorsorgen*. Der RückgabeSchutz bietet Ihnen finanzielle Absicherung bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs. Sie können den RückgabeSchutz als eine optimale Ergänzung zu Ihrer bestehenden Kfz-Kaskoversicherung abschließen.
Mit dem Leasing RückgabeSchutz sind Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs finanziell abgesichert: Falls erhebliche Gebrauchsspuren oder übermäßige Abnutzungen an Ihrem Auto beispielsweise durch bestimmte Lackschäden, Kratzer oder Dellen entstehen und der Gutachter entsprechende Ausgleichsansprüche feststellt, greift Ihr RückgabeSchutz und übernimmt die Ihnen entstehenden Kosten.
Der Leasing RückgabeSchutz übernimmt die Kosten, wenn bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs bei Privatkunden ein Minderwert durch übermäßige Beanspruchung festgestellt wird. Der Versicherungsschutz besteht bei Ausgleichsansprüchen aus dem folgenden Schadenkatalog:
• Lackschäden (mit Ausnahme von Hagelschäden, Korrosionsschäden, Schäden durch Beklebungen der Karosserie)
• Kratzer (mit Ausnahme von Schäden an Bremsscheiben, Scheiben und Beleuchtung)
• Dellen (Wölbungen nach innen) mit Ausnahme von Hagelschäden
• Beulen (Wölbungen nach außen)
• Innenraumschäden
• Felgenschäden
Die bestehenden Schäden führt der Gutachter einzeln auf – die Entschädigung pro Schadensposition beläuft sich auf maximal 300 Euro. Insgesamt liegt die höchstmögliche Entschädigungsleistung bei 3.000 Euro.
Ihren Leasing RückgabeSchutz schließen Sie für die gesamte Leasingdauer ab – die Versicherungsdauer ist also gleich der Leasingdauer. Allerdings können Sie den Audi RückgabeSchutz nur abschließen, wenn Ihr Leasingvertrag mindestens 24 Monate läuft. Während der gesamten Versicherungsdauer zahlen Sie monatliche Beiträge. Verlängert sich Ihre Leasing-Laufzeit, wird auch der Versicherungsschutz automatisch um die veränderte Laufzeit verlängert, bis Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben.
Ihr Versicherungsschutz durch den Audi RückgabeSchutz besteht für in Deutschland zugelassene private Leasing-Personenkraftwagen.
Damit Ihr Audi RückgabeSchutz greift, müssen Sie das Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Kommt der Vertrag zustande, müssen Sie den Erstbetrag sowie die Folgebeiträge jeden Monat rechtzeitig und vollständig zahlen. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer gültigen Fahrerlaubnis im Straßenverkehr führen.
Ihren Erstbeitrag zahlen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. In diesem ist auch festgehalten, wann Sie die Folgebeiträge leisten müssen.