Audi will maßgeblich dazu beitragen, die Stickoxid-Emissionen (NOx) rasch und nachhaltig weiter zu reduzieren. Ziel von Audi ist es, dass Sie weiterhin ohne Einschränkungen in die Innenstädte fahren können. Dafür arbeiten wir an Lösungen, die sowohl für die Kunden als auch für die Verbesserung der Luftqualität in den Städten sinnvoll, wirksam, vor allem aber auch kurzfristig umsetzbar sind:
– Eine zentrale Maßnahme sind Softwareupdates für deutschlandweit etwa 3,8 Millionen Euro 4-, Euro 5- und in einigen Fällen Euro 6-Dieselfahrzeuge des Volkswagen Konzerns.
– Mit der von August 2017 bis Mitte 2019 bundesweit angebotenen Umweltprämie konnte der Volkswagen Konzern in kurzer Zeit über 350.000 ältere Dieselfahrzeuge früherer Emissionsklassen (Euro 4 und älter) durch neue Fahrzeuge ersetzen.
Zusätzlich hat die AUDI AG bereits Anfang Oktober 2018 gemeinsam mit anderen Automobilherstellern angekündigt, sich im Rahmen des „Konzeptes der Bundesregierung für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ an der Bezuschussung von Hardware-Nachrüstungen zur NOx-Reduzierung für Diesel-Fahrzeuge in definierten Intensivstädten zu beteiligen.
Für die Bezuschussung eines Nachrüstvorhabens sind genaue Bedingungen festgelegt worden. Untenstehende Antworten geben Ihnen sowohl zu den Bedingungen als auch zu den häufig gestellten Fragen Auskunft. Für alle weiteren Anliegen zum Thema der Hardware-Nachrüstungen können Sie uns über die Kontaktseite im unteren Bereich der Seite erreichen.
Für welche Fahrzeuge der AUDI AG Hardware-Nachrüstungen entwickelt werden, liegt allein in der Verantwortung der Hersteller von Hardware-Nachrüstlösungen. Informationen dazu und über die Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstungen gibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Webseite an. Technische Details sowie Fragen zum Einbau- und Genehmigungsprozess können ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen erfragt werden.
Die Vor- und Nachteile einer Nachrüstlösung muss jeder Kunde für sich abwägen. Die AUDI AG hält weiterhin andere Maßnahmen für sinnvoller und effizienter. So haben sich die Förderung einer beschleunigten Flottenerneuerung sowie der gezielte Einsatz von Software-Updates als gute und realisierbare Maßnahmen erwiesen. Hardware-Nachrüstlösungen, die durch Dritte entwickelt und im Rahmen des Konzeptes der Bundesregierung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt wurden, sind eine Möglichkeit, die individuelle Mobilität einiger Kunden zu erhalten. Die AUDI AG unterstützt daher das Konzept der Bundesregierung im beschriebenen Rahmen. Die Verantwortung für den Einbau und die Funktionsweise liegt ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen.
Aufgrund der fehlenden Langzeiterfahrung sowie den damit verbundenen Tests auf die Auswirkungen innerhalb des Motors wird die AUDI AG selbst keine Hardware-Nachrüstungen entwickeln, anbieten oder einbauen. Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen und wo diese verbaut werden können, erfahren Sie vom Hersteller der Nachrüstlösung. Es ist nach jetzigem Wissensstand davon auszugehen, dass anerkannte Werkstätten sowie speziell von den Herstellern der Nachrüstlösungen geschulte Werkstätten die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigten Nachrüstungen vornehmen werden. Audi Partner können in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie als unabhängige Betriebe die Nachrüstungen anbieten und einbauen.
Drittanbieter bieten für ausgewählte Diesel-Fahrzeuge Hardware Nachrüstungen zur NOx-Reduktion an. Weitere Details können ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen erfragt werden.
Die AUDI AG hat bereits 2018 erklärt, sich mit einem Maximalbetrag von 3.000 Euro (brutto) je Fahrzeug an den Kosten für eine Hardware-Nachrüstung zu beteiligen. Bei geringer ausfallenden Kosten für die Nachrüstung wird maximal der Betrag ausgezahlt, der auf der Rechnung für unmittelbar mit der Hardware-Nachrüstung in Zusammenhang stehende Beträge ausgewiesen ist. Bei den zum Vorsteuerabzug berechtigten Haltern ist der Nettobetrag der Kosten maßgeblich. Das Angebot richtet sich an Halter von Fahrzeugen der AUDI AG mit einem Euro 5 Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen. Der Halter muss zudem in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte oder den jeweils angrenzenden Landkreisen wohnen. Die genauen Bedingungen für die Bezuschussung von Hardware-Nachrüstungen finden Sie unter dem Punkt „Bedingungen“.
Wie bei allen nachträglichen Umbauten und Nachrüstungen durch Dritte übernimmt die AUDI AG auch für den Einbau und den Betrieb der Bauteile der Hardware-Nachrüstung keine Haftung. Gleiches gilt bei Schäden an anderen Bauteilen, wenn diese auf den Einbau einer Hardware-Nachrüstung zurückzuführen sind. Die genauen Garantie- und Haftungsbedingungen für die Nachrüstlösungen liegen in der Verantwortung der Anbieter von Hardware-Nachrüstungen und sind entsprechend bei den Anbietern selbst oder auch in den Werkstätten, die Nachrüstungen einbauen, zu erfragen. Die abgeschlossene Audi Anschlussgarantie/Garantieverlängerung sowie Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das Fahrzeug bleiben grundsätzlich weiterhin gültig. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden am Fahrzeug durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung verursacht wurde.
Technische Details sowie Veränderungen an den Fahrzeugenspezifikationen durch den Einbau einer Hardware-Nachrüstlösung können ausschließlich durch die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben werden.
Folgende Bedingungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses erfüllt sein:
– Die eingebaute Hardware-Nachrüstung für Fahrzeuge der AUDI AG mit einem Euro 5 Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen, muss vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach den entsprechenden Vorschriften nachweislich genehmigt worden sein.
– Zudem muss die Nachrüstlösung nachweislich dazu berechtigen, in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte einzufahren. Informationen über Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstlösungen veröffentlicht das KBA auf seiner Webseite.
– Das Zuschuss-Angebot der AUDI AG richtet sich konkret an Privat- und Geschäftskunden, die ihren Erstwohnsitz in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte und den jeweils direkt angrenzenden Landkreisen haben.
– Weiterhin muss das Fahrzeug schon vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.
Zur Vorabprüfung haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per Post an die AUDI AG zu wenden, um sich eine vorläufige Bestätigung über die finanzielle Bezuschussung bescheinigen zu lassen. Diese wird unter Vorbehalt der Richtigkeit aller angegebenen Daten per Post oder per E-Mail zugestellt. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
– Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
– Kopie der Meldebescheinigung
– Informationen zur möglichen Wahrnehmung der Ausnahmeregelungen
Nach erfolgter Hardware-Nachrüstung senden Sie uns den auf dieser Seite herunterladbaren Antrag auf die Auszahlung des Zuschusses ausgefüllt zusammen mit den folgenden Unterlagen zu:
– Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung nach erfolgtem Einbau
– Kopie von Personalausweis/Meldebescheinigung
– Unterschriebene Erklärung des Nachrüstunternehmers im Original
– Kopie der Rechnung der Hardware-Nachrüstung der einbauenden Werkstatt
– Bei Wahrnehmung einer Ausnahmeregelung müssen zudem die unter Punkt 12 genannten, jeweils erforderlichen Unterlagen eingesendet werden
Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses sind ebenfalls auf der Webseite aufgeführt. Für die Kontaktadresse zur Beantragung wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung.
Der Zuschuss der AUDI AG wird innerhalb von etwa 4 Wochen nach Antragseingang ausgezahlt, sofern der Antrag alle benötigten Unterlagen enthält und sämtliche unter angegebenen Bedingungen erfüllt sind.
Die Intensivstädte sind die von der Bundesregierung definierten und am Stichtag 02.10.2018 klassifizierten Städte – Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt / Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg an der Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen, Stuttgart – sowie die jeweils direkt angrenzenden Landkreise. Bei Erstwohnsitzen außerhalb dieser Regionen gelten folgende Ausnahmeregelungen, die ebenfalls für die Gewährung eines Zuschusses anerkannt werden:
Arbeitsverhältnis innerhalb einer von der Bundesregierung definierten Intensivstädte (Pendlerregelung)
Schule oder Bildungseinrichtung innerhalb einer Intensivstadt
Verwandte ersten Grades (Eltern-Kind Beziehung) innerhalb einer Intensivstadt
Regelung für Menschen mit Schwerbehinderung:
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Da die AUDI AG keine eigenen Nachrüstlösungen anbietet, können wir keine Aussage zu den entstehenden Kosten einer Hardware-Nachrüstung treffen. Weitere Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen und deren Preisen können ausschließlich die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben.
Das Angebot gilt bis auf Widerruf.
Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen können ausschließlich die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben. Die AUDI AG geht jedoch davon aus, dass dies auch ohne Zuschuss möglich sein wird.
Die technischen Anforderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legen fest, dass die Hardware-Nachrüstung als Bemerkung in der Zulassungsbescheinigung Teil I amtlich vermerkt wird. Dafür erhält der Fahrzeughalter eine Einbaubestätigung als Nachweis von der Werkstatt. Auf den Inhalt oder die Gültigkeit dieser Bescheinigung hat die AUDI AG keinen Einfluss.
Dieser Tag gilt in Abstimmung mit der Bundesregierung als Stichtag und ist deswegen für den Zuschuss der AUDI AG für Hardware-Nachrüstungen verbindlich.
Für Fragen zum Antragsprozess wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung.