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Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel  “Audi quattro Cup“

Im Rahmen der deutschlandweiten Durchführung der Golf Turnierserie „Audi quattro Cup“ veranstaltet die AUDI AG ein Gewinnspiel. 

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Audi quattro Cup“ der AUDI AG und deren Durch-führung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

§ 1 Veranstalter des Gewinnspiels

Veranstalter des Gewinnspiels ist die AUDI AG, 85045 Ingolstadt.

§ 2 Ausgelobter Gewinn

Aus dem Gewinnspiel „Audi quattro Cup“ gehen insgesamt zehn Gewinner/innen hervor.

Es werden folgende Gewinne ausgespielt:

  1. Preis: 2 Hospitality Tickets für ein Bundesliga oder Champions League Heimspiel des FC Bayern München in der Hinrunde der Saison 2025/26 nach Wahl des Veranstalters.
    Die Hospitality Tickets beinhalten (insgesamt): 1 Parkplatz, 2 Zugänge in die Eventbox inkl. Catering, 2 Tribünensitzplätze. Weitere Aufwendungen außerhalb der genannten müssen vom Gewinner selbst organisiert und gezahlt werden.
  2. Preis: 1 Audi Golfbag
  3. 3. – 10. Preis: je eine DOLI Glas Trinkflasche

§ 3 Teilnahme am Gewinnspiel

  1. Teilnahmeberechtigt sind vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern und § 4 volljäh-rige Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
  2. Die Personen nehmen am Gewinnspiel teil, indem sie den QR Code – dieser befin-det sich auf den auf der Eventfläche aufgestellten Postern und Aufstellern- scannen und das darauffolgende Gewinnspielformular online ausfüllen; eine Teilnahme ist nur mit dem vollständig ausgefüllten und innerhalb der Laufzeit des Gewinnspiels abgeschickten Gewinnspielformular möglich.
    Der Teilnehmer akzeptiert die Teilnahmebedingungen, indem er das Gewinnspielformular ausfüllt und das Lesen der Teilnahmebedingungen aktiv durch das Setzen eines Hakens zur Kenntnisnahme bestätigt.
  3. Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel auf anderem Weg ist nicht möglich.
  4. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der hierbei zu seiner Person gemachten An-gaben selbst verantwortlich. Bei falschen oder unvollständigen Angaben kann nach § 4 dieser Teilnahmebedingungen ein Ausschluss von der Teilnahme erfolgen.
  5. Das Gewinnspiel beginnt am Sonntag, den 10. Mai 2025, um 06.00 Uhr Ortszeit. Teilnahmeschluss ist am Sonntag, den 17. August 2025, um 23.00 Uhr Ortszeit.
  6. Eine mehrfache Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. 

§ 4 Ausschluss von der Teilnahme

  1. Von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausgeschlossen sind die Mitarbeiter von Audi sowie von mit Audi verbundener Unternehmen und alle an der Durchführung der Ge-winnspiele beteiligten Dritten sowie ihre Mitarbeiter und deren Angehörigen.
  2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann Audi den Teil-nehmer von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausschließen. Dieser Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. In diesem Fall behält sich Audi vor, den Gewinn zurückzufor-dern.  
  3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig einen Vorteil durch Manipulation verschaffen oder zu verschaffen suchen. Audi behält sich in einem solchen Fall die nachträgliche Aberkennung und Rück-forderung der Gewinne vor.

§ 5 Durchführung und Abwicklung

  1. Die Gewinner des Gewinnspiels werden per Losverfahren ermittelt. Teilnehmen am Los-verfahren können alle Personen, die das Gewinnspielformular online gemäß § 3 vollstän-dig ausgefüllt, innerhalb des Teilnahmezeitraums abgesendet und zudem Ihre E-Mail-Adresse per Double-Opt-In bestätigt haben. Nach erfolgreicher Bestätigung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Alle Teilnahmeberechtigten werden in Salesforce in der Kampagne „AudiQuattroCup“ erfasst. In der Salesforce Marketing Cloud erfolgt anschließend eine automatisierte Ziehung nach dem Zufallsprinzip entsprechend den Grundsätzen eines Losverfahrens. Jeder Teilnehmer erhält dabei eine zufällige Plat-zierung. Die ersten zehn Platzierungen gelten als offizielle Gewinner des Gewinnspiels. Alle weiteren Platzierungen gelten als Reserven und können nachrücken, sofern einer oder mehrere der ursprünglichen Gewinner weder auf die Gewinnbenachrichtigung noch auf eine Erinnerung reagieren. Die Gewinner werden am 22.08.2025 per E-Mail über ih-ren Gewinn informiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer mit der Kontaktaufnahme im Gewinnfall sowie der Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden.
  2. Die Entscheidungen von Audi sind für alle Teilnehmer verbindlich.
  3. Audi ist zur Übermittlung der Daten des jeweiligen Gewinners an etwaige Koope-rationspartner berechtigt, um eine Durchführung/Abwicklung des Gewinns zu ermögli-chen.
  4. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
  5. Die Gewinner werden am 22.08.2025 per E-Mail über den Gewinn informiert und werden im Rahmen dessen aufgefordert, diesen zu bestätigen. Wird der Gewinn abge-lehnt, entfällt der Gewinnanspruch. Ist der Gewinner im angegeben Zeitfenster nicht erreichbar, entfällt der Gewinnanspruch ebenfalls. In den vorgenannten Fällen des Ge-winnanspruchentfalls kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen wer-den.
  6. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung bei Sach- oder sonstigen Gewinnen oder auf nachträgliche Änderung der Gewinne. Der im Rahmen des Gewinn-spiels präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Audi ist bei Sach- oder sonstigen Gewinnen jederzeit berechtigt, einen gleich-wertigen Gewinn mittlerer Art und Güte ersatzweise zu liefern.
  7. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich bestimmt ist.
  8. Die personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Vorname und Email-Adresse) wer-den ausschließlich für die Teilnahme am Gewinnspiel erhoben und verarbeitet. Nach Be-endigung des Gewinnspiels werden diese Daten gelöscht. Eine weitergehende Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung erfolgt nicht ohne Einwilligung des Teilnehmers.

§ 6 Vorbehalt der jederzeitigen Beendigung des Gewinnspiels

Die AUDI AG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigun-gen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Die AUDI AG ist hier-zu insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

 

§ 7 Haftung

  1. Hat Audi aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Audi beschränkt:
    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag Audi nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haf-tung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  2. Für die Gewinne übernimmt Audi keine Haftung oder Gewähr.
  3. Unabhängig von einem Verschulden von Audi bleibt eine etwaige Haftung von Au-di bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs-gehilfen und Betriebsangehörigen von Audi für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Le-ben, Körper oder Gesundheit.

§ 8 Allgemeines

  1. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der AUDI AG ohne gesonderte Be-nachrichtigung geändert werden.
  2. Für die Teilnahmebedingungen gilt Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Diese Teilnahmebedingungen sowie jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusam-menhang mit diesen Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht unter Aus-schluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechts-unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung gel-ten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie die Teilnichtigkeit oder Lücke bedacht hätten. Die voranstehenden Tatbestände berechtigen nicht, durchführbare Vertragsleistungen vorläufig zurückzuhalten oder ein-zustellen.
    5.    Wenn der Teilnehmer Verbraucher ist, gelten für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen hinsichtlich des anwendbaren Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen. Wenn der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen Ingolstadt.

Stand: Mai 2025