Kostenvorteile

Elektrisch fahren ist günstiger, als Sie vielleicht denken
Förderbedingungen und -konditionen*
Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos. Wir informieren Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
- Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 500 € pro Kind
- Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
- Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
- Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
- Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt
Mehr Details
BEV
PHEV (oder REEV)
Keine Kraftfahrzeugsteuer
Elektroautos sind aktuell von der Kraftfahrzeugsteuer befreit: Das bedeutet, Sie zahlen für alle Audi e-tron Modelle bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer. Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt bei Erstzulassung Ihres Elektroautos bis zum 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG)*.
Auch nach der Steuerbefreiung genießen Sie mit einem Elektroauto einen Steuervorteil im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennungsmotor: Ab dem 1. Januar 2031 wird die Kfz-Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 Kilogramm beträgt sie dann 5,625 Euro bis zu einem Gesamtgewicht von zwei Tonnen, bis drei Tonnen 6,01 Euro. So bleibt die Steuer für Ihren elektrischen Audi auch nach der Befreiung günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen.
Nutzen Sie Ihren E-Vorteil bei der Dienstwagenbesteuerung*
Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Fahrzeuge gelten Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung*. Das bedeutet, dass bei bestimmten förderfähigen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, bei der pauschalen Ein-Prozent-Methode als steuerliche Bemessungsgrundlage nur die Hälfte, unter bestimmten Voraussetzungen sogar nur ein Viertel des Bruttolistenpreises* bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils anzusetzen ist*. Bitte prüfen Sie jeweils, ob und wie die steuerliche Begünstigung bei dem von Ihnen ausgewählten Elektro-oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug Anwendung findet.
Steuerliche Regelungen nach Antriebsart im Vergleich
Konventioneller Verbrennerantrieb:
- Geldwerter Vorteil für die private Nutzung: 1 Prozent des Bruttolistenpreises*
Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis* über 100.000 Euro / bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge*:
- Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 Prozent des halben Bruttolistenpreises*
Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis* nicht mehr als 100.000 Euro*:
- Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 Prozent des geviertelten Bruttolistenpreises*
Hinweis: Der halbe Bruttolistenpreis* als auch der geviertelte Bruttolistenpreis* gelten als steuerliche Bemessungsgrundlage auch für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der pauschalen Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 Prozent je Entfernungskilometer) und etwaige steuerpflichtige Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Wer kann die THG-Quote verkaufen?
Alle Halterinnen und Halter von vollelektrischen Fahrzeugen können ihre THG-Quote verkaufen. Die Ecoturn GmbH (elektrovorteil.de)* übernimmt die Vermarktung der Quote.
Was benötige ich zum Verkauf?
Für den Verkauf Ihrer THG-Quote benötigen Sie lediglich ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit dem Sie sich online über das Anmeldeformular online registrieren und den Antrag einreichen.
Wie oft kann ich sie verkaufen?
Die THG-Quote können Sie aktuell einmal im Kalenderjahr verkaufen.
Welche Prämien* gibt es?
Sie haben die Wahl zwischen zwei Prämien*:
1: 300 Euro Audi Gutschein*
Der Audi Gutschein* kann bei Ihrem teilnehmenden Audi Partner vor Ort als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Wählen Sie aus dem vielfältigen Angebot – von passgenauen Audi Original Teilen, Audi Original Zubehör, Audi Original Kompletträder oder Wartungs- und Inspektionsleistungen für Ihren Audi bis hin zu trendigen Lifestyle-Artikeln aus der Audi collection für Sie und Ihre Familie. Der Gutschein kann nicht für Lohnkosten und sonstige Werkstatt-Dienstleistungen (z. B. Räderwechsel, Einlagerung, Hauptuntersuchung) sowie für den Fahrzeugkauf eingelöst werden. Der Gutschein kann jedes Jahr erneut mit Ihrer THG-Prämie aufgeladen werden und hat eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Datum der letzten Aufladung.
2: Bargeld-Prämie* in Höhe von 240 Euro
Wählen Sie diese Prämie*, so erhalten Sie von elektrovorteil.de eine Gutschrift in Höhe von 240 Euro auf Ihr bei der Registrierung angegebenes Bankkonto.
Registrieren Sie ganz einfach Ihr vollelektrisches Fahrzeug und sichern Sie sich Ihren Bonus.
Wunschprämie auswählen
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Persönliche Daten ergänzen
Wussten Sie schon...
Die Steuerbefreiung von Audi e-tron Modellen beträgt aktuell bis zu zehn Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.
Ab dem 1. Januar 2031 wird die Kfz-Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 Kilogramm beträgt sie dann bis zu einem Gesamtgewicht von zwei Tonnen 5,625 Euro, bis drei Tonnen 6,01. So bleibt die Steuer für Ihr Elektroauto auch nach der Befreiung günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen.
Mit einem E-Kennzeichen für Elektroautos oder Plug-in-Hybride genießen Sie Vorteile im Straßenverkehr. So dürfen Sie zum Beispiel ausgewiesene Sonderspuren benutzen oder auf bestimmten Flächen exklusiv kostenlos parken.
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