Acquire
Förderung E-Autos & Plug-in-Hybride | Audi Deutschland

Ihre E-Auto Förderung

Profitieren Sie beim Erwerb eines Audi Elektromodells von attraktiven Förderungen, wie z. B. dem Umweltbonus inkl. Innovationsprämie*. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Optionen und sichern Sie sich Ihren Elektrovorteil!

Audi Q4 e-tron Umweltbonus inkl. Innovationsprämie

Umweltbonus inkl. Innovationsprämie* für Neuwagen

Zur Förderung des Absatzes neuer Elektromodelle wurde seitens des Bundes das Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus inkl. Innovationsprämie*) eingeführt. Dieses besteht darin, antragsberechtigten Kunden beim Erwerb eines berechtigten, elektrischen Fahrzeugs einen Preisvorteil zu gewähren.

Audi Q4 e-tron Umweltbonus inkl. Innovationsprämie

Der Bund erhöht seinen Anteil temporär bis 31.12.2023 für berechtigte neue Elektromodelle. Demnach wird ein Drittel der Förderung von der AUDI AG und zwei Drittel werden vom Bund erbracht. Die AUDI AG gewährt ein Drittel des Bonus auf den Nettokaufpreis des Fahrzeugs. Nach erfolgter Zulassung und positiver Prüfung des eingereichten Antrags auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Drittel des Bonuses an Sie aus. Der Antrag für den Bundesanteil des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie* wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Alle Informationen und eine Auflistung aller berechtigten Fahrzeuge von Audi finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Zum BAFA
Umweltbonus inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtwagen Förderung

Umweltbonus inkl. Innovationsprämie* für junge Gebrauchtwagen*

Auch beim Erwerb eines jungen gebrauchten* Elektromodells profitieren Sie vom Umweltbonus inkl. Innovationsprämie*. Auch hier übernimmt die AUDI AG ein Drittel der Förderung, der Bund zwei Drittel. Alle Informationen und eine Auflistung aller berechtigten Fahrzeuge von Audi finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Zum BAFA


Frau schaut über die geöffnete Tür ihres Audi

THG-Prämie* erhalten

Verkaufen* Sie die zu Ihrem vollelektrischen Fahrzeug gehörende, jährliche THG-Quote (sog. Treibhausgas­minderungsquote) und profitieren Sie von bis zu 380 Euro Prämie*.

Mehr erfahren
Dienstwagenbesteuerung

Sonderregelungen bei der Dienstwagen­besteuerung*

Zur Förderung der Elektromobilität sieht der Bund für bestimmte Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung* vor. Das bedeutet, dass bei bestimmten förderfähigen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, bei der Anwendung der pauschalen 1%-Methode als steuerliche Bemessungsgrundlage ggf. die Hälfte bzw. ein Viertel des Bruttolistenpreises* bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils anzusetzen ist.* Ob für das jeweilige Plug-in-Hybrid-Fahrzeug die steuerliche Begünstigung Anwendung findet, ist jeweils von Ihnen im Einzelfall zu prüfen.

Steuerliche Regelungen nach Antriebsart im Vergleich
Konventioneller Verbrenner Antrieb
Geldwerter Vorteil für die private Nutzung: 1 % des Bruttolistenpreises*
Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis* über 60.000 € / bestimmte Plug-in-Hybride*
Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 % des halben Bruttolistenpreises*
Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis* nicht mehr als 60.000 €*
Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 % des geviertelten Bruttolistenpreises*
Hinweis
Der halbe Bruttolistenpreis* als auch der geviertelte Bruttolistenpreis* gelten als steuerliche Bemessungsgrundlage auch für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der pauschalen Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03% je Entfernungskilometer) und etwaige steuerpflichtige Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
20% Nachlass auf Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung*

Wenn Sie ein Elektro oder Hybrid Modell leasen, finanzieren oder kaufen, profitieren Sie von einer besonders attraktiven Kfz-Versicherung*. Diese können Sie bei Ihrem Audi Partner oder direkt online abschließen.

  • Sonderkonditionen für E- und Hybridfahrzeuge auf den aktuellen Versicherungsbetrag über die gesamte Laufzeit
  • Allgefahrendeckung für Ihren Akku
  • Alles aus einer Hand
  • Zusätzliche Leistungen für Elektro und Hybrid Modelle
Jetzt Sonderkonditionen sichern
Wussten Sie schon ...

Vergünstigte KFZ-Steuer

Die Steuerbefreiung von Audi e-tron Modellen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

Vorteile mit E-Kennzeichen

Mit einem E-Kennzeichen für Elektroautos oder Plug-in-Hybride genießen Sie Vorteile im Straßenverkehr. So dürfen Sie zum Beispiel ausgewiesene Sonderspuren benutzen oder in bestimmten Flächen exklusiv kostenlos parken.

Zuschuss: Ladestationen Kauf & Anschluss

Die KfW fördert den Kauf und den Anschluss von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Allerdings kann diese Förderung momentan nicht beantragt werden aufgrund von erschöpften Fördermitteln. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der KfW Homepage.