Profitieren Sie beim Erwerb eines Audi Elektromodells von attraktiven Förderungen, wie z. B. dem Umweltbonus inkl. Innovationsprämie*. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Optionen und sichern Sie sich Ihren Elektrovorteil!
Umweltbonus inkl. Innovationsprämie* für Neuwagen
Zur Förderung des Absatzes neuer Elektromodelle wurde seitens des Bundes das Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus inkl. Innovationsprämie*) eingeführt. Dieses besteht darin, antragsberechtigten Kunden beim Erwerb eines berechtigten, elektrischen Fahrzeugs einen Preisvorteil zu gewähren.
Der Bund erhöht seinen Anteil temporär bis 31.12.2023 für berechtigte neue Elektromodelle. Demnach wird ein Drittel der Förderung von der AUDI AG und zwei Drittel werden vom Bund erbracht. Die AUDI AG gewährt ein Drittel des Bonus auf den Nettokaufpreis des Fahrzeugs. Nach erfolgter Zulassung und positiver Prüfung des eingereichten Antrags auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Drittel des Bonuses an Sie aus. Der Antrag für den Bundesanteil des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie* wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Alle Informationen und eine Auflistung aller berechtigten Fahrzeuge von Audi finden Sie auf der Homepage des BAFA.
Umweltbonus inkl. Innovationsprämie* für junge Gebrauchtwagen*
Auch beim Erwerb eines jungen gebrauchten* Elektromodells profitieren Sie vom Umweltbonus inkl. Innovationsprämie*. Auch hier übernimmt die AUDI AG ein Drittel der Förderung, der Bund zwei Drittel. Alle Informationen und eine Auflistung aller berechtigten Fahrzeuge von Audi finden Sie auf der Homepage des BAFA.
Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung*
Zur Förderung der Elektromobilität sieht der Bund für bestimmte Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung* vor. Das bedeutet, dass bei bestimmten förderfähigen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, bei der Anwendung der pauschalen 1%-Methode als steuerliche Bemessungsgrundlage ggf. die Hälfte bzw. ein Viertel des Bruttolistenpreises* bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils anzusetzen ist.* Ob für das jeweilige Plug-in-Hybrid-Fahrzeug die steuerliche Begünstigung Anwendung findet, ist jeweils von Ihnen im Einzelfall zu prüfen.
Kfz-Versicherung*
Wenn Sie ein Elektro oder Hybrid Modell leasen, finanzieren oder kaufen, profitieren Sie von einer besonders attraktiven Kfz-Versicherung*. Diese können Sie bei Ihrem Audi Partner oder direkt online abschließen.
Vergünstigte KFZ-Steuer
Die Steuerbefreiung von Audi e-tron Modellen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.
Vorteile mit E-Kennzeichen
Mit einem E-Kennzeichen für Elektroautos oder Plug-in-Hybride genießen Sie Vorteile im Straßenverkehr. So dürfen Sie zum Beispiel ausgewiesene Sonderspuren benutzen oder in bestimmten Flächen exklusiv kostenlos parken.
Zuschuss: Ladestationen Kauf & Anschluss
Die KfW fördert den Kauf und den Anschluss von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Allerdings kann diese Förderung momentan nicht beantragt werden aufgrund von erschöpften Fördermitteln. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der KfW Homepage.