* Die Laufzeit setzt sich aus der Neuwagengarantie der AUDI AG mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie der sich hieran anschließenden Garantie des Audi Gebrauchtwagen :plus Partners von bis zu 3 Jahren (Informationen zu den Garantiebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Audi Gebrauchtwagen :plus Partner oder unter www.audi.de/gebrauchtwagen) zusammen. Garantiegeber der Gebrauchtwagen-Garantie ist der teilnehmende Audi Gebrauchtwagen :plus Partner. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Garantielaufzeit nach dem Fahrzeugalter richtet. Weitere Voraussetzungen bzw. Beschränkungen der Garantie, insbesondere den Beginn der Garantielaufzeit, entnehmen Sie bitte der Garantieanmeldung/den Garantiebedingungen.
** Die europaweite Abdeckung/Gültigkeit ist nur bei vorübergehenden Fahrten, etwa Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, innerhalb der geografischen Grenzen Europas gültig. Eine vorübergehende Fahrt liegt dann vor, wenn sich das Fahrzeug für einen Zeitraum von höchstens sechs Wochen vorwiegend im Ausland befindet.
*** Die Audi Anschlussgarantie für viele Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge schließt unmittelbar an die Audi Neuwagen-Herstellergarantie an. Somit ist das Fahrzeug für insgesamt bis zu 5 Jahre bzw. bis zu einer Laufleistung von maximal 100.000 Kilometern abgesichert. Die Audi Anschlussgarantie greift direkt im Anschluss an die zweijährige Herstellergarantie. Sie ist gültig für junge Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrages nicht älter als 18 Monate sind bzw. eine Laufleistung unter 75.000 km aufweisen. Die detaillierten Garantiebedingungen können Sie unter "Garantiebedingungen als PDF" herunterladen. Bitte beachten Sie, dass für junge Gebrauchtwagen ausschließlich die Ziffern 1 und 2 sowie 7 bis 14 gelten.