Wenn Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören und Mitglied in der entsprechenden Kammer oder Berufsgenossenschaft sind, haben Sie Anspruch auf unsere Sonderkonditionen.
Ihr Anspruch ist unabhängig von einer eventuellen Verbandsmitgliedschaft Ihrer Kanzlei. Angestellte des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu den berechtigten Berufsgruppen.