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KaufpreisSchutz | Audi Deutschland
Kaufpreisschutz für Privatkunden

KaufpreisSchutz¹

Es ist ein schönes Gefühl, einen neuen Wagen zu fahren. Noch schöner ist es zu wissen, dass Sie im Falle eines Falles bestens abgesichert sind – und einfach auf einen Neuen umsteigen können. Denn mit dem KaufpreisSchutz¹ der Audi Financial Services² profitieren Sie zusätzlich von finanzieller Sicherheit – bei Entwendung des Fahrzeugs oder einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden, egal ob dieser selbst- oder fremdverschuldet ist. Unser Tipp: Entscheiden Sie sich bei Ihrem Anschlussfahrzeug wieder für ein Modell aus dem Volkswagen Konzern³, z. B. einen neuen oder gebrauchten Audi.

Kaufpreisschutz im Überblick
 

KaufpreisSchutz Leistungen

  • Erstattung⁴ der Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden und bei Entwendung des Fahrzeugs
    – Ohne Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall
    – Gilt bei Haftpflicht- oder Kaskoschaden
  • Zusätzliche Übernahme⁵ der Selbstbeteiligung, sofern Sie im Rahmen der Audi Versicherung¹ vollkaskoversichert sind
  • Zusätzlicher Bonus von 1.000,00 Euro bei Erwerb eines neuen Konzernfahrzeugs² - auch bei Leasing
  • Für finanzierte bzw. bar bezahlte Neu- und Gebrauchtwagen aller Marken

Wesentliche Merkmale

  • Erleichtert die unmittelbare Fahrzeugneubeschaffung
  • Zahlung des Beitrags in bequemen monatlichen Raten
  • besonders günstiger KaufpreisSchutz-Tarif zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bei gleichzeitigem Abschluss der Audi Kasko (Vollkasko)¹
  • Übernahme der Zulassungs- und Überführungskosten für ein Ersatzfahrzeug
Kaufpreisschutz Vorteile
 
Kaufpreisschutz Bedingungen
 

Bedingungen

  • Max. Fahrzeugalter bei Beginn: 5 Jahre (60 Monate)
  • Max. Fahrzeugalter bei Ablauf: 9 Jahre (108 Monate)
  • Max. Laufzeit: 5 Jahre (60 Monate)

Jetzt neu: Sie haben sich nicht gleich beim Fahrzeugkauf für den Abschluss des KaufpreisSchutzes entschieden? Kein Problem! Denn bis zu 3 Monate nach Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen können Sie sich jetzt noch nachträglich absichern!

Gerne steht Ihnen auch Ihr Audi Partner für weitere Fragen oder die Errechnung eines persönlichen Angebots zur Verfügung.

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    Kundenservice

    Sie haben Fragen zu Finanzdienstleistungen? Wenden Sie sich direkt an die Audi Financial Services.

    Telefon: 0531 393-97430
    Email: info@vwav.com

    Kontaktfinder Audi Financial Services
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    Audi Partner finden

    Unsere Audi Partner freuen sich Ihnen beratend zur Seite zu stehen. Finden Sie hier einen Audi Partner in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie direkt einen Termin!

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    Leasing

    Zeiten ändern sich. Bedürfnisse auch. Damit Sie Ihre Mobilität flexibel Ihren Lebensumständen anpassen können, gibt es das Audi Leasing.

    Mehr erfahren
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Versicherungsleistungen Kfz-Versicherung und KaufpreisSchutz werden durch den Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.
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Audi Financial Services ist eine Geschäftsbezeichnung der Volkswagen Financial Services AG. Versicherungsleistungen Kfz-Versicherung und KaufpreisSchutz werden durch den Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.
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Erwerb des Ersatzfahrzeugs aus dem Volkswagen Konzern innerhalb von 6 Monaten nach einem Schadensfall über einen angeschlossenen Konzernhändler und Verwendung der gesamten Entschädigungsleistung aus dem KaufpreisSchutz in das Ersatzfahrzeug.
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Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises besteht.
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Sofern die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird, bei wirtschaftlichem Totalschaden/Fahrzeugentwendung bei gleichzeitiger Vollkaskoversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG, vermittelt durch den Volkswagen VersicherungsService.