Dauerhaft abgesichert – mit den Gebrauchtwagen-Garantien der Audi Financial Services*
Sie möchten auch mit einem gebrauchten Audi die zusätzliche Sicherheit einer Garantie genießen? Dann sind die Gebrauchtwagengarantien der Audi Financial Services* wie für Sie gemacht. Ganz egal, ob Ihr Fahrzeug zwei, drei oder viele Jahre alt ist – die Gebrauchtwagengarantien für Ihren Audi bieten zusätzlichen Schutz vor ungeplanten Reparaturkosten. Wenn Ihr Fahrzeug über eine laufende Garantieverlängerung oder Gebrauchtwagengarantie verfügt, verlängern Sie mit der Garantieverlängerung Optimal ihren Schutz. Fahrzeuge ohne laufende Garantie sichern Sie mit der Gebrauchtwagengarantie Optimal ab. Informieren Sie sich hier, welche Garantie zu Ihrem Gebrauchtwagen passt und lassen Sie sich gleich online Ihr individuelles Angebot ausrechnen.
Auf einen Blick: Die wesentlichen Merkmale der Gebrauchtwagen-Garantien*
Erstattung von Lohn- und Materialkosten (abzüglich einer optionalen Selbstbeteiligung*)
Reparatur beim Audi Partner mit hochwertigen Ersatzteilen
Individuelle Monatsbeiträge
Auch für ältere Gebrauchtwagen verfügbar (Neuabschluss bis zu 96 Monaten und 150.000 Kilometer Laufleistung, danach automatische Verlängerung* – solange Sie wollen, ohne Kilometerbegrenzung)
Pluspunkt bei einem späteren Verkauf an Privatpersonen: Die Garantie geht auf den neuen Eigentümer über
*Bei Fahrzeugen, die bereits versichert sind, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr, ohne Kilometerbegrenzung. Ist das Fahrzeug älter als zehn Jahre und/oder mehr als 200.000 Kilometer gelaufen, wird die maximale Erstattung auf 2.000 Euro pro Schadensfall begrenzt.
Welche Garantie die richtige ist, hängt hauptsächlich davon ab, ob Ihr Audi aktuell über eine laufende Anschlussgarantie, Garantieverlängerung oder Gebrauchtwagengarantie verfügt – oder eben nicht. Fahrzeuge mit laufender Garantie können Sie mit der Garantieverlängerung Optimal absichern. Für Fahrzeuge ohne Garantie können Sie die Gebrauchtwagengarantie Optimal abschließen.
2. Individuellen Beitrag berechnen lassen
Bei den Gebrauchtwagengarantien können Sie sich die monatlichen Raten für Ihr Fahrzeug direkt online ausrechnen lassen. Alternativ unterbreitet Ihnen Ihr Audi Partner gerne ein Angebot.
3. Garantie online oder beim Händler beantragen
Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie viele Garantieversicherungen direkt online beantragen. Auch Ihr Händler berät Sie gerne.
Garantieverlängerung Optimal – für Audi mit laufender Garantie
Ihr Audi ist älter als zwei Jahre und aktuell durch eine Garantie geschützt. Aber wie geht es weiter, wenn die Garantie ausläuft? Ganz einfach: Mit der Garantieverlängerung Optimal können Sie den zusätzlichen Schutz vor ungeplanten Reparaturkosten einfach und komfortabel verlängern. Dabei ist es egal, ob Ihr Fahrzeug über eine PerfectCar Gebrauchtwagengarantie aus dem Autohaus, eine Herstelleranschlussgarantie oder eine externe Garantie verfügt – solange die aktuelle Garantie noch läuft, können Sie die Garantieverlängerung Optimal direkt online beantragen. Die Garantieverlängerung Optimal übernimmt die Lohn- und Materialkosten für den Ersatz nahezu aller mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile* – abzüglich einer optional vereinbarten Selbstbeteiligung.
> Funktionsgarantie, die im Falle einer Reparatur die Lohn- und Materialkosten erstattet (abzüglich einer optional vereinbarten Selbstbeteiligung) > Sie haben die Wahl: keine Selbstbeteiligung oder 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro je Schaden > Abgesichert sind fast alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile*, inklusive der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik* > Fachgerechte Reparatur in von Audi anerkannten Werkstätten > Faire und individuelle Beiträge, die nach Modell, Fahrzeugalter und der gewählten Selbstbeteiligung gestaffelt sind > Beim Verkauf an Privatpersonen bleibt die Garantie beim Gebrauchtwagen – ein gutes Argument beim Wiederverkauf
Bedingungen
> Voraussetzung ist eine laufende Garantie oder Garantieversicherung. Zum Beispiel die Herstelleranschlussgarantie von Audi, die PerfectCar Garantie aus dem Autohaus oder externe Garantien > Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 96 Monate > Maximale Laufleistung bei Abschluss: 150.000 Kilometer > Vertragsdauer: 12 Monate, automatische Verlängerung*
Die Gebrauchtwagen-Garantie* Optimal für Audi ohne Garantie
Ihr Audi ist älter als zwei Jahre, derzeit nicht über eine Gebrauchtwagengarantie geschützt und Sie möchten dies ändern? Kein Problem! Selbst wenn Sie für Ihren Gebrauchtwagen noch keine Garantieversicherung abgeschlossen haben oder sie abgelaufen ist, können Sie sich zusätzlichen Schutz vor unvorhergesehenen Reparaturkosten sichern. Die Gebrauchtwagengarantie Optimal gibt es online oder beim Audi Partner. Sie ist verfügbar für Fahrzeuge, die maximal acht Jahre alt sind und höchstens 150.000 Kilometer gefahren sind.
> Funktionsgarantie für ältere Gebrauchtwagen ohne bestehenden Garantieschutz > Die Garantie erstattet Lohn- und Materialkosten, wenn Ihr Audi repariert werden muss (abzüglich einer optional vereinbarten Selbstbeteiligung) > Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 100, 300 Euro oder 500 Euro pro Schaden. Alternativ auch ohne Selbstbeteiligung. > Eingeschlossen: fast alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile*, inklusive der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik* > Fachgerechte Reparatur mit hochwertigen Teilen in von Audi anerkannten Werkstätten > Individueller Beitrag, gestaffelt nach Modell, Selbstbeteiligung, Fahrzeugalter
Bedingungen
> Ihr Gebrauchtwagen ist scheckheftgepflegt > Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 96 Monate > Maximale Laufleistung bei Abschluss: 150.000 Kilometer > 12 Monate Vertragsdauer, automatische Verlängerung*
Im Detail erklärt: Das bieten die Gebrauchtwagen-Garantien* für Ihren Audi
Gebrauchtwagengarantien gibt es viele. Doch nicht alle bieten den umfangreichen Schutz der Audi Garantieverlängerung Optimal und der Gebrauchtwagengarantie* Optimal. Da es sich bei den Versicherungen um Funktionsgarantien handelt, greifen sie bei fast allen technischen Defekten* – und nicht nur bei einigen Bauteilen, die ausdrücklich in den Garantiebedingungen erwähnt wurden.
Ausgenommen sind – anders als bei der Herstellergarantie – zum Beispiel Verschleißteile oder Klapper- und Quietschgeräusche. Bei sehr vielen anderen mechanischen und elektrischen Bauteilen sind Sie aber auf der sicheren Seite, wenn Ihr Audi einmal ungeplant in die Werkstatt muss. In diesem Fall tragen die Gebrauchtwagengarantien die Lohn- und Materialkosten. Sie zahlen lediglich eine optionale Selbstbeteiligung. Wie hoch diese ist, legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
Da die Reparatur in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt und mit hochwertigen Originalersatzteilen oder gleichwertigen Ersatzteilen erfolgt, können Sie sicher sein, dass Ihr gebrauchter Audi in Schuss gehalten wird.
Die Kosten für die Garantieverlängerung Optimal und die Gebrauchtwagengarantie Optimal werden individuell errechnet und hängen von mehreren Faktoren ab: Neben der gewählten Selbstbeteiligung sind dies das Modell und das Fahrzeugalter zu Vertragsbeginn.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Sie sichert einen Käufer gegen Mängel ab, die schon beim Verkauf einer Sache bestanden. Bei einem Verkauf von privat an privat kann der Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Der Käufer trägt dann bei einem Gebrauchtwagenkauf das Risiko, dass ein Mangel am KFZ vorliegt, der nicht entdeckt wurde. Bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Unternehmer, zum Beispiel einem Autohändler, kann dieser die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag von 24 auf 12 Monate verkürzen.
Garantieversicherungen wie die Garantieverlängerung Optimal oder die Gebrauchtwagengarantie Optimal sind freiwillige Versicherungen und ändern nichts an der Gewährleistung, können aber zusätzliche Sicherheit auch lange nach dem Kauf bieten. Die Gebrauchtwagengarantien können Sie als Audi-Fahrer unabhängig vom Fahrzeugkauf abschließen. So können Sie sich gegen ungeplante Reparaturkosten auch dann absichern, wenn Ihnen der Gebrauchtwagen bereits seit längerem gehört und eine eventuelle Sachmängelhaftung abgelaufen ist.
Gibt es einen Unterschied zwischen Werksgarantie und Gebrauchtwagen-Garantie*?
Dies kommt auf das Alter Ihres Fahrzeugs und die gewählte Garantie an. Die Herstellergarantie, die auch Werksgarantie genannt wird, sichert den Eigentümer eines neuen Audi für zwei Jahre umfassend ab. Der Hersteller übernimmt in diesem Zeitraum die Kosten, die für ungeplante Reparaturen am Neuwagen aufgrund von Materialfehlern oder Verarbeitungsmängeln anfallen. Die Garantieverlängerung Premium für Neu- und Gebrauchtwagen, bei denen die Herstellergarantie noch läuft, bietet einen umfangreichen Schutz nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie.*
Die Gebrauchtwagengarantien können auch für ältere Fahrzeuge abgeschlossen werden, bieten aber als Funktionsgarantie nicht mehr den vollen Schutz der Werksgarantie. Ausgenommen sind zum Beispiel Klapper- und Quietschgeräusche, Dichtungen und Cabrioverdecke. Auch Verschleißteile wie die Auspuffanlage oder Federn und Stoßdämpfer werden nicht kostenlos ersetzt. Viele andere Mängel an mechanischen und elektrischen Bauteilen sind aber von der Funktionsgarantie abgedeckt*.
Die Garantien von Audi
Länger abgesichert: Ob Sie sich für einen Neuwagen interessieren oder einen gebrauchten Audi fahren – unsere Garantien sorgen dafür, dass Sie Reparaturen gelassener entgegenblicken können.
Die Herstellergarantie bietet für zwei Jahre umfassenden Schutz vor ungeplanten Reparaturkosten. Genießen Sie das gute Gefühl noch etwas länger – mit der Garantieverlängerung Premium für Ihren Audi.