Was bedeutet die Garantiefristverlängerung konkret? In den vergangenen Wochen war es nur bedingt möglich, Ihren Audi Partner zu kontaktieren. Eventuell notwendige Reparaturen konnten vor Ablauf der Garantie vielleicht nicht durchgeführt werden. Deshalb verlängern wir die Garantiefristen für alle Neuwagengarantien (NWG) und Audi-Anschlussgarantien (AAG) mit Ablaufdatum zwischen 1. März und 31. Mai 2020: Diese werden jeweils einmalig um drei Monate ab dem Ablaufdatum der jeweiligen Garantiefrist des Fahrzeuges verlängert. Die Verlängerung der NWG hat gleichzeitig zur Folge, dass sich der Startzeitpunkt etwaiger, anschließender Audi Anschluss Garantien, die in diesem Zeitraum beginnen, ebenfalls um drei Monate nach hinten verlagert.
Die Laufleistungsbegrenzung der Anschlussgarantie bleibt im Zuge der Garantiefristverlängerung bestehen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihren Audi Partner. Wir hoffen, Ihnen damit in dieser herausfordernden Zeit eine kleine Sorge genommen zu haben. Denn dafür steht: #Auditogether